Zürich Geschäftsleitung des Kantonsrats will Parlament nicht verkleinern

leph, sda

7.7.2022 - 14:15

Weniger Kantonsrätinnen und Kantonsräte sollen für mehr Effizienz sorgen: Die SVP will mit einem Vorstoss die Zahl der Kantonsratsmitglieder von 180 auf 150 senken. (Symbolbild)
Weniger Kantonsrätinnen und Kantonsräte sollen für mehr Effizienz sorgen: Die SVP will mit einem Vorstoss die Zahl der Kantonsratsmitglieder von 180 auf 150 senken. (Symbolbild)
Keystone

Die Geschäftsleitung des Kantonsrats will von einer Verkleinerung des Parlaments von 180 auf 150 Sitze nichts wissen. Die SVP forderte dies in einem Vorstoss. Ein verkleinerter Kantonsrat solle effizienter arbeiten können.

Keystone-SDA, leph, sda

Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat am Donnerstag ihre ablehnende Antwort auf eine Motion der SVP zu dem Thema publiziert. Die Ablehnung fiel mit 10 zu 5 Stimmen deutlich aus.

Nur schon das stetige Bevölkerungswachstum im Kanton Zürich würde gegen eine Verkleinerung des Rats sprechen, heisst es in der Begründung. Zudem müsste der tendenziell steigende Arbeitsaufwand im Kantonsrat auf weniger Köpfe verteilt werden, was zu einer Mehrbelastung führe.

Und schliesslich würde eine Verringerung der Anzahl Sitze im Parlament möglicherweise weitere Änderungen nötig machen, beispielsweise eine Wahlkreisreform oder die Änderung von Wahlhürden.

Verkleinerung soll Effizienz steigern

Die Zahl von 180 Kantonsrätinnen und Kantonsräten sei bereits anfangs des 20. Jahrhunderts festgelegt worden, heisst es in dem von SVP-Kantonsräten eingereichten Vorstoss. Seither hätte sich die Funktion des Rates aber stark verändert.

Neben den gesetzgeberischen Aufgaben müssten beispielsweise mehr politische Detailregelungen getroffen werden, etwa bei Richtplänen oder Lärmindexen. Ein kleineres Parlament käme damit besser zurecht, sind die Motionäre überzeugt.

Auch das «Frustrationspotenzial» der Ratsmitglieder soll durch eine Verkleinerung geringer werden – weil die Arbeit «übersichtlicher und wirkungsvoller» wahrgenommen werden könne.

Als nächstes kommt der Vorstoss in den Kantonsrat. Findet er dort trotzdem eine Mehrheit, muss die Geschäftsleitung die geforderte Vorlage für eine Verkleinerung ausarbeiten.