Coronavirus – Zürich Geschäftsleitung des Kantonsrates beantragt Ja zu Notverordnungen

SDA

10.4.2020 - 12:33

Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrates beantragt dem Parlament, zwei Notverordnungen des Regierungsrates im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zuzustimmen. Die eine soll es Gemeindevorständen ermöglichen, Verpflichtungskredite zu beschliessen. Die zweite betrifft den Fristenstillstand für Volksinitiativen und Wahlen.

Das Zürcher Kantonsparlament werde an seiner nächsten Sitzung über die beiden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Notverordnungen entscheiden, schrieb die Geschäftsleitung des Kantonsrates am Freitag. Der Rat soll am 20. April das nächste Mal tagen.

Mit der Verordnung über die Funktionsfähigkeit der Gemeindeorgane will der Regierungsrat, dass anstelle von Gemeindeversammlungen oder Gemeindeparlamenten die Gemeindevorstände Verpflichtungskredite beschliessen können. Die Regierung hatte dies als Notstandsmassnahme bereits am 18. März beschlossen, wie es in der Mitteilung heisst.

Die zweite Verordnung betrifft den Fristenstillstand für kantonale und kommunale Volksinitiativen und Wahlen. Der Regierungsrat hatte den Fristenstillstand am 21. März in Kraft gesetzt, nachdem der Bund einen solchen beschlossen hatte.

Die Geschäftsleitung will zudem, dass eine Aufsichtskommission die Umsetzung der Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie überwacht. Die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission (GPK) erhielten deshalb den Auftrag, eine Subkommission unter der Leitung des GPK-Präsidenten einzusetzen.

Doppelsitzungen geplant

Die Geschäftsleitung beschloss zudem, den Ratsbetrieb im normalen Rhythmus wieder aufzunehmen, sobald der Notstand gelockert wird. Um die anstehenden Geschäfte zu bewältigen, sind von Juni bis November monatlich zwei Doppelsitzungen eingeplant.

Tagen wird der Kantonsrat vorläufig weiterhin in der Messe Zürich, damit die Mitglieder den Sicherheitsabstand wahren zu können. Vom 21. April an sollen auch die Kommissionen wieder Sitzungen abhalten – per Video oder in Sitzungsräumen. Am 4. Mai werden das Ratspräsidium und die Mitglieder der Geschäftsleitung gewählt.

Zurück zur Startseite