Coronavirus – Schweiz Gesundheitsdirektorin wollte kein absolutes Operationsverbot

SDA

7.5.2020 - 09:10

Wenn der Bund den Spitälern das Operieren verbiete, müsse er auch für die Ausfälle aufkommen: Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). (Archivbild)
Wenn der Bund den Spitälern das Operieren verbiete, müsse er auch für die Ausfälle aufkommen: Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP). (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) kritisiert den Bundesrat. Sie wollte kein totales Verbot für nicht lebensnotwendige Behandlungen, sondern lieber eine differenzierte Lösung.

«Wir hätten nach einer differenzierteren Lösung gesucht und kein totales Verbot von Wahleingriffen verfügt», sagte Rickli in einem Interview mit der «Neue Zürcher Zeitung» vom Donnerstag. Wenn der Bund den Spitälern das Operieren verbiete, dann müsse er nun auch die finanziellen Ausfälle bezahlen.

Diese Forderung äusserte Ende April auch schon Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP), als Bundesrat Alain Berset (SP) dem Kanton Zürich einen Besuch abstattete. Denn das Verbot für nicht lebensnotwendige Eingriffe geht ins Geld: Dem Kantonsspital Winterthur KSW beispielsweise fehlen aus diesen fünf Wochen 50 Prozent der Erträge. Die Massnahme dürfte allein beim KSW somit zu Ausfällen von rund 25 Millionen Franken führen.

Spitäler müssen sich weiter bereithalten

Die Belastung wegen der Corona-Pandemie ist für die Spitäler noch länger nicht vorbei: Sie müssen sich weiter bereithalten. «Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden», sagte Rickli.

Die fünf grossen Spitäler müssen bis auf Weiteres 262 Beatmungsplätze garantieren können. Die Regionalspitäler, dazu gehören gemäss Rickli auch die Privatspitäler, sollen zudem innerhalb von 72 Stunden den Betrieb hochfahren können. Dann müssten sie insgesamt 103 zusätzliche Beatmungsplätze anbieten.

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