Coronavirus – Schweiz Härtefallprogramm im Kanton Zürich wird erweitert

leph, sda

25.1.2021 - 11:14

Wegen Corona-Schutzmassnahmen gesschlossen: Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag einer Erweiterung des Härtefallprogramms für betroffene Unternehmen zugestimmt. (Symbolbild)
Wegen Corona-Schutzmassnahmen gesschlossen: Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag einer Erweiterung des Härtefallprogramms für betroffene Unternehmen zugestimmt. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Kantonsrat hat die Erweiterung des Härtefallprogramms für von der Covid-Krise betroffene Unternehmen ohne Gegenstimme bewilligt. Die Höhe des dafür notwendigen Zusatzkredits beträgt 95 Millionen Franken.

Die Parteien waren sich in der Debatte am Montag darüber einig, dass das Härtefallprogramm erweitert werden muss. Somit stehen dem Kanton Zürich für Beiträge oder Darlehen an Unternehmen nun insgesamt 350 bis 456 Millionen Franken zur Verfügung.

Wenn das ganze Volumen für nicht rückzahlbare Beträge verwendet würde, wären es 350 Millionen Franken. Würden nur Darlehen vergeben, wären es 456 Millionen Franken.

In dieser zweiten Verteilrunde des Härtefallprogramms werden gelockerte Bedingungen gelten: Für ein Gesuch reicht neu eine behördlich verfügte Betriebsschliessung von 40 Tagen ab 1. November.

Für alle anderen Unternehmen, die nicht schliessen mussten, aber dennoch unter der Pandemie leiden, gilt ein Umsatzverlust von 40 Prozent als Voraussetzung für ein Gesuch. In der ersten Verteilrunde musste der Umsatz noch um 50 Prozent einbrechen.

Da der bewilligte Zusatzkredit nicht dem Referendum untersteht, kann die zweite Verteilrunde nun rasch angegangen werden. Voraussichtlich Anfang Februar können betroffene Unternehmen ihre Gesuche einreichen. Bei dieser kommenden Gelderverteilung können auch Unternehmen ein Gesuch stellen, die das bereits in der ersten Runde getan und den maximal zulässigen Betrag noch nicht erreicht haben.

Keine Sonderregelung für fusionierte Firmen

Chancenlos im Kantonsrat war ein Antrag der SP, der den Regierungsrat dazu auffordern wollte, eine Lösung für diejenigen Unternehmen zu prüfen, welche nach dem Stichtag 1. März 2020 Fusionen oder Restrukturierungen und Ähnliches durchgeführt haben, und einzig deshalb eine neue Firma im Handelsregister eingetragen haben.

Eine solche Regelung müsse auf Bundesebene diskutiert werden, sagten Gegner des Antrags. Auch der Regierungsrat empfahl ihn zur Ablehnung. «Wenn wir eine solche Lösung prüfen müssen, verzögern sich die Auszahlungen aus dem Härtefallprogramm», sagte Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP). Er wolle Zürich aber nicht auf einer Liste der Trödlerkantone sehen.

Der Kantonsrat lehnte den Antrag mit 110 zu 60 Stimmen klar ab.

Zurück zur Startseite

leph, sda