Urheberrechte Handelsgericht: ProLitteris-Rechnungen sind keine Bettelbriefe

SDA

23.5.2019 - 17:00

Die Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft ProLitteris hat immer wieder das gleiche Problem: Ihr Name klingt wie der eines Hilfswerks. Unternehmen halten Rechnungen von ProLitteris oft für Bettelbriefe und werfen sie ins Altpapier.

Beim Zürcher Handelsgericht stapelt sich gegenwärtig eine ganze Reihe von ProLitteris-Fällen, die inhaltlich identisch sind: Unternehmen zahlen die Rechnung nicht und werden vor Gericht gezogen.

ProLitteris ist die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und Kunst. Im Auftrag des Bundes treibt sie Entschädigungen für die Verwendung von Büchern, Artikeln, Bildern sowie Radio- und Fernsehsendungen ein. Auch für das Kopieren wird eine Entschädigung fällig. Das eingezogene Geld wird an die Mitglieder verteilt.

Viele Unternehmen wissen jedoch gar nicht, dass ProLitteris existiert – geschweige denn, dass sie dieser Genossenschaft Geld schulden. Die Rechnungen und Mahnungen landen jeweils direkt im Altpapier, weil sie wegen der Ähnlichkeit mit ProInfirmis für Bettelbriefe eines Hilfswerks gehalten werden.

Das Zürcher Handelsgericht muss sich aktuell mit Forderungen befassen, die etwa 26.15 Franken betragen, oder 47.70 Franken. In einem Fall ist die beklagte Firma ein Immobilien- und Beratungsunternehmen. In einem anderen Fall geht es um ein Informatik-Unternehmen, das nicht auf die Rechnungen reagierte.

Das Handelsgericht entscheidet immer gleich: Die Unternehmen müssen nicht nur den ausstehenden Betrag begleichen, sondern auch noch die Gerichtsgebühr sowie die Anwaltskosten von ProLitteris übernehmen. Selbst bei einem ausstehenden Betrag von nur 26.15 Franken entstehen den Unternehmen so unerfreuliche Zusatzkosten von rund 1000 Franken.

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