Ein Mann aus Sri Lanka wollte eine Schweizerin heiraten. Doch die Behörden haben von ihm Unmögliches verlangt. Das in der Bundesverfassung garantierte Recht auf Eheschliessung sei damit verletzt worden, hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest.
Keystone-SDA, olgr, sda
29.06.2021, 09:19
SDA
Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich hatte Ende Oktober 2019 über alle Dokumente des abgewiesenen Asylbewerbers und dessen Partnerin verfügt. Doch es leitete die Zivilstandsdokumente nicht zur Beglaubigung an die Schweizer Botschaft in Sri Lanka weiter.
Zuerst müsse der Mann nachweisen, dass er sich rechtmässig in der Schweiz aufhalte, forderte das Amt. Das Migrationsamt beschied den Heiratswilligen daraufhin, dass es die benötigte Kurzaufenthaltsbewilligung angesichts einer bevorstehenden Eheschliessung natürlich ausstellen werde. Allerdings brauche es dafür den Nachweis, dass die Heirat demnächst bevorstehe.
Doch ein Datum, an dem die beiden zueinander Ja sagen würden, konnten der Mann aus Sri Lanka und die Schweizer Bürgerin nicht angeben. Denn das Zivilstandsamt der Stadt Zürich hielt fest: «Leider können wir Ihnen keine Angaben über einen frühestmöglichen Trautermin machen, da dies erst nach der Beglaubigung der Dokumente durch die Botschaft abgemacht wird.»
Ein unauflösbarer Zirkel
Der heute 25-jährige Mann und seine Partnerin standen also vor einem unlösbaren Dilemma: Ohne Weiterleitung der Dokumente nach Sri Lanka, konnte das Ehevorbereitungsverfahren nicht vorangetrieben werden. Doch ohne Heiratsdatum gab es keine Aufenthaltsbestätigung, die wiederum für das Eheverfahren nötig gewesen wäre.
Von einem Zirkel, der nicht durchbrochen werden konnte, schreibt das Verwaltungsgericht in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil. Das Zivilstandsamt der Stadt Zürich hätte die Dokumente zur Beglaubigung weiterleiten sollen, heisst es im Urteil weiter.
Dies gilt für das Gericht umso mehr, als die Ehewilligen sich bereit erklärt hätten, die Kosten für die Beglaubigung in jedem Fall zu tragen – also auch dann, wenn das Migrationsamt am Ende keine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt hätte und die Heirat nicht möglich gewesen wäre.
Entschädigung und Heirat
Damit sei das Recht auf Ehe, das die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiere, verletzt worden, hält das Verwaltungsgericht fest. Es spricht dem Paar für die Anwaltskosten eine Entschädigung von 1500 Franken zu.
Das Verfahren ist inzwischen ansonsten aber gegenstandslos geworden. Nachdem die beiden Heiratswilligen auch ein Rechtsverzörgerungsverfahren eingeleitet hatten, änderte das Zivilstandsamt seine Praxis und leitete die Dokumente doch noch zur Beglaubigung weiter. Am 2. September 2020 konnten sie dann heiraten.
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