Zürich Hundesitterin steht wegen Tierquälerei in Winterthur vor Gericht

leph, sda

5.3.2024 - 04:30

In Winterthur muss sich eine Hundesitterin vor Gericht verantworten. Sie soll Ferienhunden viel zu wenig Futter gegeben haben. Einer war gemäss Anklage "hochgradig abgemagert". (Symbolbild)
In Winterthur muss sich eine Hundesitterin vor Gericht verantworten. Sie soll Ferienhunden viel zu wenig Futter gegeben haben. Einer war gemäss Anklage "hochgradig abgemagert". (Symbolbild)
Keystone

Die Betreiberin einer Hundepension muss sich am heutigen Dienstag wegen Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie soll drei Hunden, die ihr anvertraut wurden, viel zu wenig Futter gegeben haben. Einer war sogar «hochgradig abgemagert».

Die 36-jährige Schweizerin, selbst Halterin mehrere Hunde, bietet ihre Dienste als Hundesitterin schon seit einigen Jahren in einer Gemeinde im Bezirk Winterthur an. Angeklagt ist sie nun wegen eines Falls, der drei Hunde betrifft.

Die drei Vierbeiner wurden ihr im November 2019 für die Dauer von rund zwei Monaten anvertraut. Alle drei Tiere verloren in dieser Zeit deutlich an Gewicht – laut Anklage, weil sie zu wenig Futter erhielten. Ein Tier sei sogar «hochgradig abgemagert» zurückgegeben worden. Das Fell der Hunde war ungepflegt und teilweise kotverschmiert, die Krallen waren zu lang.

Staatsanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafe

Der Aufenthalt in der Hundepension führte bei allen drei Tieren zu gesundheitlichen Problemen. Eines der Tiere, das zusätzlich an einer schweren Erkrankung litt, musste kurz danach eingeschläfert werden.

Wegen der Symptome, die auf eine schwerwiegende Krankheit hindeuteten, hätte die Hundesitterin das Tier zum Tierarzt bringen müssen, so die Anklage. So hätte das Leiden des schwer kranken Hundes zumindest um einige Tage verkürzt werden können.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Beschuldigten, die über eine Ausbildung als Tierpflegerin verfügt, deshalb Verletzung der Würde und des Wohlergehens der ihr anvertrauten Tiere vor. Für dieses als fahrlässige Tierquälerei eingestuftes Vergehen fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 900 Franken.

leph, sda