Sportanlagen In Zürcher Schiessständen sollen auch Goals geschossen werden

fn, sda

24.1.2024 - 19:59

In den Zürcher Schiessständen sollen künftig auch Goals geschossen werden, nicht nur Patronen. Der Stadtrat prüft eine Mehrfachnutzung dieser Anlagen. (Symbolbild)
In den Zürcher Schiessständen sollen künftig auch Goals geschossen werden, nicht nur Patronen. Der Stadtrat prüft eine Mehrfachnutzung dieser Anlagen. (Symbolbild)
Keystone

In den Stadtzürcher Schiessständen sollen künftig nicht nur Patronen abgefeuert werden, sondern auch Fussbälle: Der Gemeinderat hat am Mittwoch einen Vorstoss überwiesen, der vom Stadtrat einen Bericht zu einer allfälligen Mehrfachnutzung der Schiessstände fordert.

Keystone-SDA, fn, sda

«Natürlich soll nicht gleichzeitig geschossen und Fussball gespielt werden», stellte Yves Heinz von den Grünen klar. Wichtig sei die zeitlich getrennte Nutzung der Schiessstände.

Sind die Benutzungszeiten aber klar geregelt, sehen die Grünen kein Problem darin, die Schiessstände Albisgüetli, Hasenrain und Hönggerberg für mehr als «nur» Schiessen zu nutzen. Diese Anlagen würden ohnehin nur selten genutzt. Gleichzeitig gebe es nach wie vor viel zu wenig Fussballplätze.

Eine Mehrheit war gleicher Meinung und überwies das Grünen-Postulat schliesslich mit 81 Ja- zu 31 Nein-Stimmen. «Prüfen kann man das durchaus», sagte etwa Pascal Lamprecht (SP). Die Grünflächen könnten seiner Meinung nach auch für andere Sportarten genutzt werden. Gleicher Meinung war die GLP, welche ebenfalls nicht «nur» auf Fussball als Zweitnutzung setzen würde.

SVP: «Zu gefährlich»

Dagegen waren SVP und FDP. «Wir sind auch für mehr Fussballplätze, aber nicht so», sagte Reto Brüesch (SVP). Eine solche Mehrfachnutzung sei zu gefährlich und unkontrolliert. Dies fand auch die FDP. Für einen regelmässigen Trainingsbetrieb nütze das nicht viel, sagte Andreas Egli. Das brauche so viele Absprachen.

Netze und Materialhäuschen zu installieren, sei zudem kaum möglich, weil «dort dann wieder die Kugeln durchpfeifen». Der Stadtrat hat nun zwei Jahre Zeit, einen Bericht zur Mehrfachnutzung von Schiessständen vorzulegen.