Regierungsrat Interessenkonflikte: Regierung will trotzdem keine «Anstandsregel»

SDA

12.3.2020 - 10:39

Auslöser für den Vorstoss von Grünen und AL: der abgetretene Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP). (Archivbild)
Auslöser für den Vorstoss von Grünen und AL: der abgetretene Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP). (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Abgetretene oder abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen arbeiten können, was sie wollen. Eine «Anstandsregel» wegen möglicher Interessenkonflikte hält die Regierung für überflüssig.

Parlamentarierinnen und Parlamentarier von AL und Grünen fordern in einer Motion eine «Anstandsregel» für abtretende Regierungsräte. Diese sollen zwei Jahre lang keinen Einsitz in Institutionen nehmen, die geschäftlich mit der bisherigen Direktion in Verbindung stehen.

Auslöser für die Motion ist der Fall Axsana. Der abgetretene FDP-Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nahm in diesem Unternehmen, welches das elektronische Patientendossier entwickelt, als Verwaltungsratspräsident Einsitz.

Das Unternehmen weigerte sich daraufhin, dem Kanton 1,875 Millionen Franken zurückzuzahlen, welches es für die finanzielle Absicherung der Aufbauarbeiten vorgeschossen bekam. Die neue Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) musste grossen Druck aufsetzen, bis das Geld im September doch noch floss.

Zweijähriges Berufsverbot

Aus einem Einzelfall ein Gesetz zu machen, hält die aktuelle Regierung aber für verfehlt. In bestimmten Konstellationen könne es zwar zu Interessenkonflikten kommen, schreibt sie in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Motion von AL und Grünen. Es sei jedoch grundsätzlich Aufgabe des einzelnen ehemaligen Regierungsmitgliedes, solche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Eine «Anstandsregel» würde es abtretenden Regierungsmitgliedern erschweren oder faktisch verunmöglichen, eine neue berufliche Tätigkeit zu finden. Vor allem wenn die Direktion, die sie geleitet hätten, mit ihrem erlernten Beruf zusammenhänge. Eine solche «Anstandsregel» würde so faktisch zum zweijährigen Berufsverbot.

Ob es eine «Anstandsregel» geben wird, entscheidet aber nicht der Regierungsrat sondern der Kantonsrat. Er wird an einer der kommenden Sitzungen darüber beraten.

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