Taxigesetz Ja-Komitee hält neues Zürcher Taxigesetz für hilfreich

SDA

7.1.2020 - 14:50

Das überparteilichen Komitee «Ja zum Taxigesetz» hält dieses für pragmatisch und hilfreich. Es bringe gleiche Regeln für alle Anbieter und Verbesserungen für die Kundinnen und Kunden.

Abgestimmt über das Gesetz wird im Kanton Zürich am 9. Februar. Im überparteilichen Ja-Komitee sind SP, EVP und AL sowie unter anderem der Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich und der KMU- und Gewerbeverband. Am Dienstag präsentierten Komitee-Vertreter ihre Argumente.

Bisher ist das Taxiwesen im Kanton Zürich nur auf kommunaler Ebene in Dutzenden von kommunalen Taxiverordnungen geregelt, meist mit vollkommen unterschiedlichen Regeln und Bestimmungen.

Dies werde von vielen Fahrerinnen und Fahrern als schikanös empfunden, sagte AL-Kantonsrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes, Markus Bischoff, vor den Medien. Denn ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur spielten sich nur die wenigsten Taxifahrten innerhalb einer einzigen Gemeinde ab.

Mit dem neuen Taxigesetz könnten alle beim Kanton registrierten Taxifahrer die kommunalen Standplätze in allen Gemeinden und auch die Busspuren nutzen. Dafür reichen die kantonale Zulassung und der Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse (Niveau B1) aus.

Kampf gegen «Bürokratiemonster»

Derzeit müsste sich ein Fahrer für dieses Recht in jeder Gemeinde einer separaten Sprachprüfung und einer separaten Ortskundeprüfung unterziehen und für jede Gemeinde eine kommunale Zulassung beantragen. «Die aktuelle Regelung ist ein Bürokratiemonster», zeigte sich Bischoff überzeugt. Das neue Taxigesetz schaffe mit einfachen Mitteln Rechtsgleichheit im ganzen Kanton.

Es verlangt auch bei allen Limousinendiensten eine Auskunfts-und Registrierungspflicht. Bisher mussten nur die Schweizer Anbieter ihre Fahrzeuge und Fahrer beim Strassenverkehrsamt registrieren. Nun sollen auch die internationalen Anbieter ihren Sonderstatus verlieren und erfasst werden.

Zudem verlangt das neue Taxigesetz die Kennzeichnung aller Limousinendienste mit einer Plakette. Erst dadurch würden die Behörden in die Lage versetzt werden, systematische Kontrollen durchzuführen, die Arbeits-und Ruhezeiten zu kontrollieren und die Schwarzarbeit einzudämmen.

Als Sicherheitsvorsteherin von Kloten wisse sie um Missstände wie unterschiedliche Qualität bei Taxidienstleitungen, sagte Priska Seiler Graf (SP). Das seien etwa mangelnde Orts -und Deutschkenntnisse der Chauffeure, keine einheitliche Preisgestaltung und unlauterer Wettbewerb durch Anbieter ohne kommunale Bewilligung. «Darunter leiden nicht nur die Kundinnen und Kunden, sondern auch die Taxibetriebe», sagte Seiler Graf weiter.

Sie sei überzeugt, dass das neue Gesetz die Gemeinden entlaste und die kantonal einheitlichen Qualitätsstandards sowohl dem Taxiwesen insgesamt als auch den Kundinnen und Kunden dienten.

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