Tiere Kanton Zürich prüft neue Storchen-Beratungsstelle

leph, sda

22.9.2023 - 16:04

Die Storchenpopulation im Kanton Zürich wächst. Weil die beliebten Vögel auch für Probleme sogen können, prüft der Kanton die Einrichtung einer externen Fachstelle. (Symbolbild)
Die Storchenpopulation im Kanton Zürich wächst. Weil die beliebten Vögel auch für Probleme sogen können, prüft der Kanton die Einrichtung einer externen Fachstelle. (Symbolbild)
Keystone

Die Population der Weissstörche im Kanton Zürich hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. In der Bevölkerung sind die Vögel beliebt – solange sie nicht die Fassade des eigenen Hauses verkoten. Um Problemen vorzubeugen, prüft der Kanton nun die Einrichtung einer externen Fachstelle.

Der «Aktionsplan Weissstorch», den der Bund vor 15 Jahren ins Leben rief, hat sein wichtigstes Ziel erreicht. Die Bestände der Tiere sind wieder angestiegen. Im Kanton Zürich wurden 2020 über 100 Storchenpaare gezählt.

Dort, wo besonders viele der langbeinigen Tiere leben, kommt es allerdings auch vermehrt zu Konflikten, wie aus einer Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage der SP im Kantonsrat hervorgeht.

Eigentümer müssen bezahlen

Nistet ein Storchenpaar auf dem Dach oder Kamin eines Hauses, kann durchaus passieren, dass die Tiere die Fassade verkoten. Die Reinigungs – oder Schutzmassnahmen, wie etwa das Anbringen von Kotbrettern, müssen von den Eigentümern selber bezahlt werden.

Für eine Beteiligung des Kantons fehlt es laut Regierungsrat an einer Rechtsgrundlage. Auf keinen Fall dürfen Hausbesitzer ein missliebiges Storchennest einfach so entfernen, auch nicht ausserhalb der Brutzeit. Für das Entfernen oder Umplatzieren eines Horstes braucht es eine Bewilligung. Die Rechnung für solche Aktionen geht wiederum an die Hausbesitzer.

Beratung auch bei anderen «Gebäudebrütern»

Vor diesem Hintergrund hält die Regierung eine «persönliche und umfassende Beratung der Betroffenen für umso wichtiger». Fachstellen des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) übernahmen diese Aufgabe bisher. Geprüft wird nun aber auch ein externes Beratungsmandat.

Dieses könnte zudem auf weitere so genannte «Gebäudebrüter» ausgeweitet werden, etwa auf Schwalben. Schwalbenkolonien stehen ebenfalls unter Schutz – und können ebenfalls unschöne Hinterlassenschaften auf Häusern verteilen.

leph, sda