Regierungsrat will abwarten Kanton Zürich verzichtet auf Spezialärzte-Obergrenze

SDA/tcar

7.3.2024 - 21:38

Keine Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte in Zürich: Gesundheitsdirektorin Natalie und die Kantonsregierung verzichten. (Archivbild)
Keine Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte in Zürich: Gesundheitsdirektorin Natalie und die Kantonsregierung verzichten. (Archivbild)
Keystone

Es gibt jetzt doch keine Zulassungsbeschränkung für Spezialärzte im Kanton Zürich. Der Regierungsrat will erst Reformprojekte auf nationaler Ebene abwarten.

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  • Der Kanton Zürich verzichtet auf eine Spezialärzte-Obergrenze.
  • Mit dem Zulassungsstopp wollte das Bundesparlament die Leistungen und damit die Kosten in der ambulanten Gesundheitsversorgung unter Kontrolle bringen.
  • Der Regierungsrat wartet Reformprojekte auf nationaler Ebene ab.

Der Kanton Zürich verzichtet auf eine Spezialärzte-Obergrenze. Der Regierungsrat wartet Reformprojekte auf nationaler Ebene ab. Eine Zulassungsbeschränkung sei aktuell nicht sinnvoll, teilte er am Donnerstag mit.

Mit dem Zulassungsstopp wollte das Bundesparlament die Leistungen und damit die Kosten in der ambulanten Gesundheitsversorgung unter Kontrolle bringen. Nach Angaben der Zürcher Kantonsregierung änderte sich inzwischen die Ausgangslage.

Reformen stehen an

Das System zur Steuerung der ambulanten Versorgung werde sich auf nationaler Ebene durch verschiedene geplante Reformen stark verändern. Die von National- und Ständerat verabschiedete einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen baue die aktuelle Regelung fundamental um.

Zugleich strebe der Bund die Ablösung des Ärztetarifs Tarmed durch das neue System Tardoc an. Entscheide der Bundesrat bald, sei der Wechsel 2025 möglich.

Zulassungsbeschränkung nicht zielführend

Vor diesem Hintergrund sei eine kantonale Gesetzgebung für eine Zulassungsbeschränkung einiger weniger Spezialärzte aktuell nicht zielführend, entschied der Regierungsrat. Zudem hätten sich die Voraussetzungen im Gesundheitswesen seit dem Bundesbeschluss über die Zulassungsbeschränkung nochmals stark akzentuiert.

Der Fachkräftemangel mache sich bei der Grundversorgung deutlicher bemerkbar und der finanzielle Druck auf die Leistungserbringer steige. Statt die Ressourcen für Gesetze mit ungewisser Wirkung einzusetzen, solle sich die Gesundheitsdirektion auf die Stärkung der Grundversorgung konzentrieren und laufende Projekte verfolgen.