Geothermie Kanton Zürich regelt die Nutzung seines Untergrundes

SDA

27.1.2020 - 17:54

So viel Konsens gibt es im Zürcher Kantonsparlament nur selten: Das neue Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) wird von allen Parteien gelobt und als ausgewogener Kompromiss begrüsst.

Erstmals wird im Kanton Zürich die Nutzung des Untergrundes ab einer Tiefe von 50 Metern einheitlich geregelt. «Das Gesetz enthält alle notwendigen Regulierungen», lautete dazu am Montag der ungewohnt positive Kommentar der Alternativen Liste. Und die FDP sah «das Hauptziel» erfüllt: Das Gesetz bringe Rechts- und Investitionssicherheit für die Erforschung des Untergrunds.

Einigkeit herrschte im Parlament über die Notwendigkeit des Regelwerks. Erwartet wird, dass in Zukunft das Interesse an der Nutzung des Untergrundes stark zunehmen wird, insbesondere im Bereich der Geothermie.

Grenzlinie zwischen Staats- und Privatbesitz

Das Gesetz zieht eine Grenzlinie zwischen privatem Untergrund und solchem unter der Hoheit des Kantons. Geregelt wird die Nutzung von Erdwärme ab einer Tiefe von 1000 Metern, die sogenannte Tiefengeothermie. Auch für die Nutzung von Grundwasser ab einer Tiefe von 1000 Metern gibt es Regeln. Nicht unter das Gesetz fällt die Nutzung von Wärme und Wasser bis zu dieser Tiefe, also etwa mit kleinen Erdsonden bei Wohnhäusern.

In jeder Tiefe regelt das Gesetz aber die Entnahme und die Einlagerung von Stoffen (Stichwort «CO2-Speicherung») und den Abbau von Bodenschätzen. Schliesslich gibt es Vorgaben für die Erstellung unterirdischer Räume ab einer Tiefe von 50 Metern. Nicht unter das Gesetz fallen Tiefenlager für Atomabfälle und Tunnel für den Strassen- und Schienenverkehr.

Konkret geht es etwa um die Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen, Nutzungsgebühren, Sicherheitsleistungen, Risikonalyse und Risikohaftung oder um den Umgang mit den gewonnen Daten über den Untergrund.

Verbot für Fracking

Explizit verboten wird das hoch umstrittene Fracking zur Gewinnung von fossilen Treibstoffen, im Kanton Zürich namentlich von Schiefergas. Das Verbot wurde auf des Bestreben der Grünen hin von der vorberatenden Kommission in die Vorlage der Regierung eingebracht.

Für die Grünen war das Verbot entscheidend, dem Gesetz überhaupt zuzustimmen, wie Fraktionsprecher Thomas Forrer (Erlenbach) erklärte. Zentral für die Partei war zudem die Verankerung des Vorsorgeprinzips. Demnach sollen Belastungen und Schäden für Umwelt oder die menschliche Gesundheit im Voraus vermieden werden.

Einen weiteren Erfolg erzielte Links-Grün in der Detailberatung bei den Regeln zu den Nutzungsgebühren. Diese sollen wie von der Regierung vorgeschlagen nicht zuletzt an der Höhe des wirtschaftlichen Nutzens für die Konzessionshalter bemessen werden. Eine – bürgerliche – Mehrheit der vorberatenden Kommission hatte den Profit als Bemessungsgrundlagen aus dem Gesetz kippen wollen, scheiterte aber im Parlament.

Dissonanzen gab es auch über den Umgang mit den Nutzungsgebühren. Hier zogen Links-Grün den Kürzeren. Die Bürgerlichen setzten sich mit der Forderung durch, die Gemeinden an den – notabene kantonalen – Gebühren beteiligen zu können. «Hier soll die Zustimmung der Gemeinden für allfällige Tiefenprojekte gekauft werden», warnte die SP ohne Erfolg. Hingegen gelang es Links-Grün mit Hilfe der Mitteparteien das Verbandsbeschwerderecht explizit zu verankern.

Nach der Bearbeitung der Änderungen durch die Redaktionskommission wird sich das Parlament ein zweites und letztes Mal mit dem neuen Gesetz über den Untergrund beschäftigen. Zu erwarten ist eine hohe Zustimmung über alle Parteien hinweg.

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