Strassenverkehr Kantonspolizei Zürich stoppt mehrere Schnellfahrer

SDA/tpfi

25.4.2020 - 14:06

Gleich zwei Raser auf Motorrädern mussten nach Verkehrskontrollen durch die Kantonspolizei Zürich ihre Führerausweise abgeben. (Symbolbild).
Gleich zwei Raser auf Motorrädern mussten nach Verkehrskontrollen durch die Kantonspolizei Zürich ihre Führerausweise abgeben. (Symbolbild).

Die Kantonspolizei Zürich hat am Freitag in Adlikon bei Andelfingen sowie in Neftenbach Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Sie stoppte dabei zwei Raser sowie mehrere Schnellfahrer, wie sie am Samstag mitteilte.

In Neftenbach stoppten die Polizisten zwei Raser auf Motorrädern. Sie wurden mit 169 km/h sowie 146 km/h gemessen und überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 84 km/h sowie 62 km/h. Der Führerausweis wurde ihnen vorläufig abgenommen; gegen den 47-jährigen deutschen Staatsangehörigen sowie seinen 37- jährigen Landsmann erfolgt je eine Strafanzeige wegen eines Raserdelikts bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Weiter wurden an dieser Örtlichkeit ein Automobilist sowie ein Motorradlenker mit Geschwindigkeiten von 141 km/h und 117 km/h gemessen. Sie überschritten somit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h beziehungsweise um 33 km/h. Der 22-jährige Schweizer sowie der 47-jährige Schweizer werden wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Gegen weitere fünf Fahrzeuglenker, welche mit Geschwindigkeiten zwischen 111 km/h und 105 km/h unterwegs waren, wird zuhanden des Statthalteramtes rapportiert.

In Adlikon bei Andelfingen überschritten zwei Autolenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 38 km/h beziehungsweise 35 km/h, indem sie ausserorts mit Geschwindigkeiten von 122 km/h und 119 km/h unterwegs waren.

Gegen den 46-jährigen Italiener sowie den gleichaltrigen Deutschen werden wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln bei der Staatsanwaltschaft Strafverfahren eröffnet.

Vier weitere Lenker von Personenwagen waren mit Geschwindigkeiten zwischen 105 km/h und 108 km/h unterwegs. Sie werden beim zuständigen Statthalteramt zur Anzeige gebracht.

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