Gewässer Kantonsrat beschliesst bundesrechtswidrigen Schutz für See-Anwohner

SDA

29.1.2018 - 15:24

Obwohl Baudirektor Markus Kägi (SVP) davor warnte, dass der Passus bundesrechtswidrig ist: Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrates hat am Montag einen besonderen Schutz für Eigentümer von so genanntem Konzessionsland beschlossen. Der Passus soll ins Wassergesetz aufgenommen werden.

Das Ufer des Zürichsees besteht hauptsächlich aus so genanntem Konzessionsland. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die ursprünglich Seegebiet waren und im 19. und frühen 20. Jahrhundert aufgeschüttet wurden, um zusätzliche Fläche zu erhalten.

Die Eigentümer von solchem Konzessionsland werden nun zusätzlich geschützt. Der Rat entschied am Montagnachmittag bei der Detailberatung des Wassergesetzes einen speziellen Schutzabschnitt einzubauen.

Dieser macht Nutzungsbeschränkungen bei diesen Grundstücken praktisch unmöglich. Allfällige Wertverminderungen müssen zudem vollständig ausgeglichen werden. Andere Landeigentümer haben jedoch keinen solchen Schutz.

SVP-Baudirektor Markus Kägi warnte deshalb, dass dies ein eklatanter Verstoss gegen die Rechtsgleichheit sei. Doch seine Partei und die anderen Bürgerlichen hörten nicht auf ihn. Mit 90 zu 76 Stimmen wurde der Passus ins Wassergesetz aufgenommen.

Keinen Erfolg hatte die linke Ratsseite auch mit ihrem Antrag, das "öffentliche Interesse" für das Seeufer im Gesetz zu verankern. Sie wollte damit den Zugang zum Seeufer sichern - ebenfalls erfolglos.

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