Musikschulen Kantonsrat empfiehlt Musikschulgesetz-Initiative zur Ablehnung

SDA

11.11.2019 - 15:33

Der Zürcher Kantonsrat empfiehlt die Musikschulgesetz-Initiative zur Ablehnung. Er hat am Montag aber in zweiter Lesung einen Gegenvorschlag beschlossen, der voraussichtlich in Kraft gesetzt wird. Die Initianten können mit dem Gegenvorschlag nämlich leben.

Am Ende fiel der Entscheid deutlich aus. Mit 127 zu 38 Stimmen lehnte der Kantonsrat die Initiative ab. Einzig die SP hielt an der ursprünglichen Initiative fest, die einen höheren Kantonsbeitrag, aber dafür tiefere Elternbeiträge für die Musikschulen forderte.

Dafür beschloss das Parlament in zweiter Lesung einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative. Dieser beinhaltet, dass Eltern und Gemeinden sich am Musikunterricht zwar beteiligen, aber in tieferem Umfang, als es die Initiative gefordert hatte. Zudem müssen die Lehrpersonen «in der Regel» eine qualifizierte Ausbildung vorweisen können.

Mit dem Gegenvorschlag sei man sehr zufrieden, sagte Thomas Ineichen vom Initiativkomitee gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Das ist ein super Ergebnis». Das Komitee werde in den kommenden Tagen darüber entscheiden, ob die Initiative zurückgezogen wird.

SVP fürchtet um Schwyzerörgeli-Unterricht

Über die Wörter «in der Regel» wurde zuvor allerdings knapp zwei Stunden erbittert diskutiert. Die SVP befürchtete, dass mit dieser Formulierung eine Akademisierung der Musikschulen in Bewegung kommt.

Paul von Euw (SVP, Bauma) gab zu Bedenken, dass der Unterricht von Schwyzerörgeli, Alphorn und Ukulele aussterben werde, falls der Begriff «in der Regel» Eingang ins Musikschulgesetz fände.

Dann würde von den Lehrpersonen nämlich zwingend ein Hochschuldiplom erwartet. Ausnahmen würden wahrscheinlich nur in absoluten und zeitlich befristeten Notsituationen bewilligt werden.

Karin Fehr (Grüne, Uster) versuchte die Sorgen zu beschwichtigen. Sie erklärte den Rückkommensantrag der Grünen. Zwar wolle man, dass nur noch qualifizierte Lehrpersonen Musikunterricht geben. Mit der Formulierung «in der Regel» sei es aber auch künftig «weniger qualifizierten» Lehrpersonen erlaubt, zu unterrichten.

Unterstützung erhielt Fehr von Hanspeter Hugentobler (EVP, Pfäffikon). Die Angst, dass in Ausnahmesituationen keine Musiklehrer ohne Diplome mehr eingestellt werden, sei unbegründet, sagte er.

Regierungsrätin Silvia Steiner (CVP) empfahl, die Ausbildungskriterien der Musiklehrer nicht aus dem Gesetz zu kippen. «Heute haben über 95 Prozent der Musikschullehrer ein Hochschul-Diplom oder eine vergleichbare Ausbildung». Sie versicherte dem Rat, dass auch mit dem neuen Gesetz Schwyzerörgeli unterrichtet werden kann.

Eltern zahlen maximal die Hälfte

Über die Finanzierung des Musikunterrichts, den eigentlichen Inhalt des Gegenvorschlags, wurde am Montag nicht mehr diskutiert. Darüber stimmte der Rat schon an der seiner ersten Lesung von 21. Oktober ab. Der Parlament folgte damals dem Vorschlag der Regierung.

So soll der Kanton 10 Prozent der Kosten des Musikunterrichts übernehmen. Heute sind es 3 Prozent. Die Obergrenze des Elternbetrags soll neu bei 50 Prozent festgelegt werden. Aktuell ist der Wert nicht festgeschrieben. Den Rest der Kosten übernehmen dann die Gemeinden. Die Initiative forderte ursprünglich 20 Prozent vom Kanton und höchstens 40 Prozent von den Eltern.

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