Die Regierung kann in der Kinder- und Jugendhilfe nächstes Jahr 1,7 Millionen weniger ausgeben, als budgetiert. Die Kosten der Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) müssten sofort kompensiert werden, befand der Kantonsrat am Dienstag im Rahmen der Budgetdebatte 2020.
Für die Umsetzung des KJG ist ein etappierter Stellenaufbau vorgesehen. 2020 sind dafür 1,7 Millionen Franken vorgesehen.
Eine Kompensation dieser zusätzlichen Kosten sei nicht ersichtlich, monierte Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen). Diese sei erst ab 2023 vorgesehen. Der Regierungsrat habe in seiner KJG-Vorlage aber zugesichert, die Mehrkosten stets zu kompensieren und zwar innerhalb des Gesamtbudgets der Kinder- und Jugendhilfe.
Die SVP forderte die Regierung auf, ihr Wort zu halten. Unterstützt wurde sie von FDP, EDU und GLP. Es sei ein «Bürokratiemonster» geschaffen worden, monierte etwa die Grünliberale Christa Stünzi (Horgen).
Dagegen stellten sich die Linken, die Grünen und die christlichen Parteien. Wichtiger als die unbestritten zugesicherte Kompensation war ihnen, dass «das KJG endlich, endlich eingeführt wird» (Judith Stofer, AL, Zürich). Die Grünen konnten sogar nachvollziehen, dass eine Kompensation in der Einführungsphase nicht möglich sei (Karin Fehr, Uster).
Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) warb zudem um Verständnis: Die Einführung des KJG sei ein «sehr grosses Vorhaben». So müssten Leistungsverträge mit sämtlichen Leistungsanbietern abgeschlossen werden. Sie fand indes zu wenig Gehör.
Das Parlament verpflichtete die Regierung mit 88 zu 71 Stimmen zu einer umgehenden Kostenkompensation. Für den Kinder- und Jugendschutz stehen demnach nächstes Jahr noch 171,8 Millionen Franken zur Verfügung, ein Prozent weniger als budgetiert.
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