Zürich Kantonsrat will Kinder besser vor häuslicher Gewalt schützen

paja, sda

3.4.2023 - 15:42

Der Kanton Zürich will auch Kinder schützen, die nicht selber Opfer von häuslicher Gewalt sind, diese aber mitbekommen. (Symbolbild)
Der Kanton Zürich will auch Kinder schützen, die nicht selber Opfer von häuslicher Gewalt sind, diese aber mitbekommen. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Zürich wird eine Beratungsstelle für Kinder schaffen, die indirekt Opfer häuslicher Gewalt wurden. Dies hat der Kantonsrat am Montag in erster Lesung beschlossen. Nur die SVP sah keinen Handlungsbedarf.

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Für die Mehrheit des Kantonsrats war wichtig, dass auch Minderjährige, die Zeugen von häuslicher Gewalt werden, eine Beratungsstelle erhalten. Bisher fehlte für eine solche Beratungsstelle aber die gesetzliche Grundlage.

Die SVP konnte dem Antrag nichts abgewinnen. Sie verwies auf die Kesb als ausreichende Anlaufstelle. Dass private Organisationen nun Gelder vom Staat für die Beratung bekommen sollten, lehne die SVP ab, sagte Christoph Marty (Zürich). Die neue Anlaufstelle würde Kinder betreuen, ohne die Eltern informieren zu müssen, sagte Tobias Mani (EVP, Wädenswil). Das würde sie von der Kesb unterscheiden.

Meldungen nehmen stark zu

Die Haltung der SVP verstanden die anderen Parteien nicht. «Der Schutz der Kinder steht für uns an oberster Stelle», sagte Janine Vannaz (Mitte, Aesch). Anne-Claude Hensch (AL, Zürich) nannte die SVP «ideologisch verblendet». Die Meldungen über häusliche Gewalt hätten stark zugenommen.

Diese Aussage stützte Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) mit Zahlen. Im vergangenen Jahr habe der Kanton Zürich 1285 Verfügungen wegen des Gewaltschutzgesetzes ausgesprochen, eine Rekordzahl. Eltern seien in solchen Situationen häufig überfordert, die Änderung biete eine «rasche, unbürokratische Lösung», sagte Fehr.

Kosten von 400'000 Franken pro Jahr

Der Regierungsrat hatte diese Änderung des Gewaltschutzgesetzes selber beantragt. Er rechnet mit Ausgaben von etwa 400'000 Franken pro Jahr. Der Antrag basiert auf der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und häuslichen Gewalt.

Das Geschäft geht jetzt in die Redaktionskommission. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung dürfte in etwa vier Wochen stattfinden.