Bundesgericht Keine Entschädigung wegen Fluglärms für Oberglatter Grundeigentümer

SDA

14.1.2020 - 12:01

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zwölf Parteien aus der Gemeinde Oberglatt ZH abgewiesen, die im Sommer 2000 Entschädigungsbegehren wegen übermässigen Fluglärms gestellt hatten. Die Forderungen sind zu spät eingereicht worden und damit verjährt.

Die Verjährungsfrist in solchen Fällen beträgt fünf Jahre. Es stellte sich deshalb die Frage, ob die Betroffenen bereits vor 1995 die Übermässigkeit des Lärms hätten erkennen und die entsprechenden Begehren stellen müssen.

Das Bundesgericht ist in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss gelangt, es sei bereits in den 1980er Jahren erkennbar gewesen, dass das übliche Mass an Fluglärm überstiegen werde – spätestens seit 1987.

Auch die Verschiebungen im Flugbetrieb im Jahr 1996 haben gemäss Bundesgericht in Oberglatt nicht zu einer derartigen Veränderung geführt, dass eine neue Frist zu laufen begonnen hätte. Das Bundesgericht hat damit ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom Dezember 2018 bestätigt. (Urteil 1C_78/2019 vom 22.11.2019)

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