Mordprozess Keine klaren Rückfallprognosen für Hauptbeschuldigten

SDA

13.12.2019 - 12:08

Am Bezirksgericht Bülach ZH hat am Freitagvormittag der psychiatrische Gutachter seine Beurteilungen des Haupttäters erläutert und ergänzt. Eine klare Rückfallprognose konnte er nicht stellen. Die Staatsanwältin fordert nach wie vor eine Verwahrung, der Verteidiger wehrt sich dagegen. Urteilseröffnung ist am Nachmittag.

Eine Schwierigkeit ist laut Psychiater, dass der heute 30-jährige Haupttäter vor den beiden Tötungsdelikten im Frühling 2016 nie auch nur im mindesten als gewalttätig in Erscheinung getreten ist. Die Taten seien der damaligen wirtschaftlichen und privaten Situation entsprungen, die dem jungen Mann als existenziell bedrohend erschienen seien.

Der Beschuldigte weise keine psychische Störung im medizinischen Sinn auf, fuhr der Experte fort. Auffallend sei aber dessen manipulatives Verhalten und die «Tendenz zum Tricksen, Lavieren und sich aus heiklen Situationen Herauswinden».

Im Laufe eines langjährigen Strafvollzugs könnte er sich aber durchaus verändern und alternative Bewältigungsstrategien erlernen. Geeignet wäre eine freiwillige vollzugsbegleitende Therapie.

Seit er sich als Transportunternehmer selbstständig gemacht habe, sei er in Geldnöten gewesen. Im Strafvollzug gäbe es zahlreiche Angebote, die er nutzen könnte, damit er nach einer Entlassung nicht wieder in eine derart prekäre Lage komme. Extrem wichtig wären hierfür berufliche Fortbildungsangebote.

Bevölkerung schützen

Die Staatsanwältin hielt an ihrem Antrag fest, den Beschuldigten zusätzlich zur lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu verwahren. Die Rückfallprognose sei nicht gut, der Gutachter könne keine genauen Angaben zur Rückfall-Wahrscheinlichkeit machen.

Es sei gut möglich, dass der Beschuldigte nach seiner Freilassung in ähnlichen Risikosituationen erneut töten werde. Die Bevölkerung müsse langfristig vor dem Mann geschützt werden.

Sie beantrage bewusst keine lebenslange, sondern eine ordentliche Verwahrung des jungen Mannes, sagte die Staatsanwältin. Bei einer solchen werde jährlich überprüft, ob vom Betroffenen noch eine Gefahr ausgehe. Sobald anzunehmen sei, dass dies nicht mehr der Fall sei, müsse er entlassen werden.

Im Strafvollzug reifen

Auch der Verteidiger bestätigte seine Anträge aus dem ersten Teil der Hauptverhandlung im September, als er eine Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren und Verzicht auf die Verwahrung gefordert hatte. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Die Unsicherheit bezüglich der Rückfallprognose dürfe sich nicht zu Ungunsten des Beschuldigten auswirken.

Es sei sehr gut möglich, dass der Beschuldigte im Laufe der langen Haftzeit und mit Hilfe einer ambulanten Therapie zu einer reiferen Persönlichkeit werde und sich auch beruflich weiterbilde. Er werde lernen, besser mit konfliktbeladenen Situationen umzugehen.

Drei Beschuldigte

Der heute 30-Jährige soll im Frühling 2016 zwei Männer ermordet haben, um an deren Auto beziehungsweise Lastwagen zu kommen. Als Komplizen agierten die heute 29-jährige Frau und ein 36-jähriger Freund des Beschuldigten. Ziel war es, die Fahrzeuge weiterzuverkaufen und so an Geld zu kommen.

Die Anklägerin verlangt Verurteilungen wegen Mordes, Raubs und einer Reihe anderer Delikte. Auch für die beiden Mitbeschuldigten fordert sie lebenslängliche Freiheitsstrafen, aber keine Verwahrung. Die Verteidiger erachten fünf beziehungsweise 3 Jahre und 9 Monate als angemessen.

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