Bezirksgericht Zürich Kesb-Vormund erschleicht sich über 300'000 Franken

falu, sda

11.1.2021 - 13:16

Ein von der Kesb eingesetzter Vormund stand am Montag vor dem Bezirskgericht Zürich, weil er sich über Jahre mehrere Hunderttausend Franken erschlichen hatte. (Archivbild)
Ein von der Kesb eingesetzter Vormund stand am Montag vor dem Bezirskgericht Zürich, weil er sich über Jahre mehrere Hunderttausend Franken erschlichen hatte. (Archivbild)
Keystone

Ein von der Kesb als Vermögensverwalter eingesetzter Vormund hat sich während dreier Jahre selbst 316'000 Franken vom Konto seines Schützlings überwiesen. Das Bezirksgericht Zürich fällte am Montag aber kein Urteil, sondern wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.

Der heute 70-jährige Vormund hatte unter anderem von 2016 bis 2019 Geld vom Konto seines Mündels auf sein eigenes überwiesen. Um seine Taten zu vertuschen, stellte er gefälschte Rechnungen aus, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.

Als sein Mündel im September 2018 verstarb, unterliess es der Angeklagte zudem, dessen Vorsorgeeinrichtung zu informieren. So wurde weiterhin Rente in Höhe von 23'000 Franken ausbezahlt.

Er habe sich mit dem Opfer freundschaftlich verbunden gefühlt und bereue seine Taten, sagte der Angeklagte vor Gericht. Bei der Übernahme des Kesb-Mandats sei er finanziell noch gut dagestanden.

Er habe aber über Jahre seinen Bruder finanziell unterstützt. Ein Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter habe ihm finanziell ebenfalls geschadet. Als er in Notlage geriet, habe er sich geschämt, diese offenzulegen – in der «naiven Hoffnung auf ein Wunder».

Verhalten war «skrupel- und pietätlos»

Die Richterin sagte, das Verhalten des Angeklagten können «nur noch als skrupel- und pietätlos» betrachtet werden. Die Summe des veruntreuten Geldes sowie die Dauer der Bezüge lasse die Erklärung des vorübergehenden Engpasses unglaubwürdig erscheinen. Das Verhalten des Angeklagten zeuge von hoher krimineller Energie.

Der Angeklagte ist geständig und hatte sich eigentlich mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal geeinigt: Eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und das Zurückzahlen des ergaunerten Geldes samt Genugtuung.

Das Bezirksgericht sah aber nicht alle Bedingungen für ein abgekürztes Verfahren erfüllt und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück.

Zurück zur Startseite