Freiwilligenarbeit Knatsch nach Löschübung: Feuerwehrfrau aus Milizfeuerwehr entlassen

SDA

14.11.2019 - 14:11

Das Vertrauensverhältnis zwischen einer Feuerwehrfrau und ihren Vorgesetzten ist zerrüttet. (Symbolbild)
Das Vertrauensverhältnis zwischen einer Feuerwehrfrau und ihren Vorgesetzten ist zerrüttet. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Eine Feuerwehrfrau der Stadtzürcher Milizfeuerwehr wird per sofort vom Dienst ausgeschlossen. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden. Auslöser waren Streitigkeiten mit dem Kompanie-Kader. Sie hatte Vorgesetzte vor versammelter Mannschaft als «Stümper» bezeichnet.

Gegenseitiges Vertrauen ist bei Feuerwehrleuten unverzichtbar. Im vorliegenden Fall war dies offensichtlich empfindlich gestört. Auslöser war eine Löschübung im Jahr 2017, bei der die Feuerwehrfrau eine Kohlenmonoxidvergiftung erlitten haben soll.

In einem Rundum-Mail an die Kompanie erhob sie schwere Vorwürfe gegen die Vorgesetzten. Diese Übung sei verantwortungslos und stümperhaft gewesen, Menschenleben seien aufs Spiel gesetzt worden. Als sie über Kopfschmerzen und Benommenheit geklagt habe, seien nur «dumme Sprüche» gemacht worden.

Mehrere Vermittlungsgespräche konnten das Verhältnis zwischen der Feuerwehrfrau und den Kompanie-Verantwortlichen nicht wiederherstellen. Im Gegenteil, die Wortwahl wurde noch deutlicher. Einen Vorgesetzten betitelte sie irgendwann als «dummen Arsch».

Die Milizfeuerwehr entschied sich schliesslich dazu, die Frau auszuschliessen. Dies akzeptierte die Frau jedoch nicht und rekurrierte bis vor Verwaltungsgericht.

Dieses gibt nun der Feuerwehr Recht, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Die Fortsetzung des «Dienstverhältnisses» sei nicht weiter zumutbar, nur schon weil es für die Feuerwehrarbeit ein besonderes Mass an Kameradschaft und gegenseitigem Vertrauen brauche.

Dieses Vertrauen könne nicht wiederhergestellt werden. Die Frau soll somit vom freiwilligen Feuerwehrdienst ausgeschlossen werden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Feuerwehrfrau kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.

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