Energieversorgung Kommission zieht neuem Axpo-Vertrag den Stecker

fn, sda

7.10.2021 - 11:31

Keine sonnigen Aussichten für den NOK-Ablösungsvertrag. Die zuständige Kommission lehnt ihn ab. Im Bild die Solaranlage der Axpo an der Muttsee-Staumauer im Kanton Glarus. (Archivbild)
Keine sonnigen Aussichten für den NOK-Ablösungsvertrag. Die zuständige Kommission lehnt ihn ab. Im Bild die Solaranlage der Axpo an der Muttsee-Staumauer im Kanton Glarus. (Archivbild)
Keystone

Der Regierungsrat will, dass der Kanton Zürich nach über 100 Jahren einen neuen Axpo-Vertrag erhält. Die zuständige Kommission des Kantonsrats hat nun aber entschieden, den Vorschlag abzulehnen. Sie befürchtet, dass die Stromversorgung in ausländischen Händen landen könnte.

Keystone-SDA, fn, sda

Mit 9 zu 6 Stimmen hat die Kevu, die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, entschieden, dem Vorschlag der Regierung den Stecker zu ziehen. In der Kevu sitzen Kantonsrätinnen und Kantonsräte fast aller Fraktionen. Die Gegner der Vorlage stammen von SVP, SP, Mitte und EVP. Zusammengezählt bringen es diese auf 95 Sitze, also eine Mehrheit im Parlament mit seinen 180 Sitzen. Für den Vorschlag des Regierungsrat sieht es also eher finster aus.

Zwar werde von links bis rechts anerkannt, dass das Vertragswerk aus dem Jahr 1914 überholt sei und erneuert werden müsse, schreibt die Kevu in einer Mitteilung vom Donnerstag. Mit der Vorlage des Regierungsrates werde aber nicht sichergestellt, dass die Wasserkraftwerke und die Stromnetze im Besitz der öffentlichen Schweizer Hand bleiben würden. Die Kommission befürchtet also, dass die Stromversorgung in ausländische oder private Hände fallen könnte.

Teile der Stromversorgung verkaufen?

Es sei ein «gravierender Mangel» am vorgeschlagenen Aktionärsbindungsvertrag, dass die zentralen Bestimmungen nur für eine beschränkte Dauer gelten würden. Zudem solle die Eigentümerstrategie nur für die feste Dauer von acht Jahren abgeschlossen werden.

Könnten sich die Eigentümer, also die Kantone, nach acht Jahren nicht auf eine neue Strategie einigen, besteht aus Sicht der Kevu die Gefahr, dass sensible Teile der Stromversorgung verkauft würden. Dabei könnten auch unerwünschte Beteiligungen eingegangen und private Investoren eingebunden werden.

Die von der Kommission gewünschten Nachverhandlungen «seien von den Aktionärsvertretern der Axpo jedoch nicht in die Wege geleitet worden», schreibt die Kevu weiter. Deshalb werde das vorliegende Vertragswerk nun abgelehnt.

Den endgültigen Entscheid fällt aber das ganze Parlament an einer Sitzung in den kommenden Wochen.

Die meisten anderen an der Axpo beteiligten Kantone, sprich die Parlamente, Regierungsräte und Verwaltungsräte, haben dem Vertragswerk bereits zugestimmt. Noch ausstehend sind nur noch die Entscheidungen in Schaffhausen und Zürich.

Zürich besitzt 36,75 Prozent der Axpo-Aktien

Zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) besitzt der Kanton Zürich 36,75 Prozent der Aktien der Axpo Holding AG, früher Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK).

Die historisch gewachsene Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den an ihr beteiligten Kantonswerken ist mittlerweile aber nur noch beschränkt umsetzbar. In einzelnen Geschäftsfeldern sind Axpo und Kantonswerke sogar direkte Konkurrenten.

Das neue Vertragswerk soll der Axpo einerseits den Handlungsspielraum erhalten, andererseits den Kantonen aber die Mitsprache sichern. Der bestehende Vertrag ist über 100 Jahre alt.

Das neue Vertragswerk besteht aus einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV), einer Eignerstrategie und entsprechenden Statuten. ABV und Eignerstrategie müssen von allen Aktionären genehmigt werden.