EnergieKompromiss beim Energiegesetz könnte Abstimmung verhindern
fn, sda
29.3.2021 - 13:05
Das Energiegesetz, das die Ölheizungen verbannen soll, macht eine weitere Runde: Der Kantonsrat hat am Montag einige Präzisierungen und Kompromisse eingefügt. Deshalb braucht es eine dritte Lesung. Die Volksabstimmung könnte dafür jedoch wegfallen.
Keystone-SDA, fn, sda
29.03.2021, 13:05
SDA
Für die Präzisierungen und Kompromisse taten sich die Klimaallianz aus SP, GLP, Grünen, EVP und AL auf der einen Seite und FDP und Die Mitte, ehemals CVP, auf der anderen Seite zusammen. Nur die SVP trug die nachträglichen Ergänzungen nicht mit.
Eine wichtige Änderung gab es etwa beim «Killer-Paragrafen» zum Ersatz von Ölheizungen. Grundsätzlich gilt, dass eine Ölheizung nur dann mit einer Ölheizung ersetzt werden darf, wenn ein Wärmeerzeuger mit erneuerbarer Energie langfristig um 5 Prozent teurer wäre.
Nun wird genauer festgehalten, welche Kosten für diesen 5-Prozent-Vergleich herangezogen werden dürfen. Neu gehören auch die Investitionen am Gebäude, etwa für die Fassadendämmung oder die Dachisolation dazu.
Tolerantere Härtefallregelung
Zudem dürfen Hausbesitzer neu in- und ausländische Zertifikate kaufen, um ihr Gas zu mindestens 80 Prozent «nachhaltig» zu machen. Etwas toleranter wurde das Gesetz auch bei der Härtefallregelung, also bei den Ausnahmen, bei denen trotzdem ein weiteres Mal eine Ölheizung bewilligt wird, etwa bei finanziellen Problemen.
Wegen dieser in der zweiten Lesung eingefügten Änderungen wird nun eine dritte Lesung des Gesetzes nötig. Diese wird in einigen Wochen stattfinden. Der am Montag beschlossene Kompromiss könnte nun dazu führen, dass die Vorlage nicht vors Volk kommt, es sei denn, die SVP entschliesst sich noch dazu, das Referendum zu ergreifen.
Baudirektor Martin Neukom (Grüne) würde sich gemäss eigener Aussage aber «sogar freuen, wenn es ein Referendum gibt». Es werde gelingen, die Bevölkerung von der Bedeutung dieses Gesetzes zu überzeugen. Es sei ein wichtiger Schritt in Richtung Netto Null.
Aargauer lehnten Energiegesetz ab
Im Aargau hatte die Bevölkerung das neue kantonale Energiegesetz im September 2020 knapp abgelehnt. Ein Verbot von Ölheizungen, wie es in Zürich nun kommen soll, war dort nicht einmal enthalten.
Neubauten sollten jedoch mit einer Anlage zur Stromgewinnung ausgerüstet werden, etwa Solarzellen. Zudem sollten Elektroboiler bis in 15 Jahren ersetzt werden. SVP und der Hauseigentümerverband hatten aber erfolgreich das Referendum ergriffen.
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