Coronavirus – Schweiz Kritik an Corona-Massnahmen – Kantonspolizist zu Recht entlassen

olgr, sda

14.6.2023 - 16:13

Während der Corona-Pandemie gab es diverse Einschränkungen: Ein Kantonspolizist, der sich aktiv gegen die Massnahmen wehrte, wurde gemäss Zürcher Verwaltungsgericht zu Recht entlassen. (Symbolbild)
Während der Corona-Pandemie gab es diverse Einschränkungen: Ein Kantonspolizist, der sich aktiv gegen die Massnahmen wehrte, wurde gemäss Zürcher Verwaltungsgericht zu Recht entlassen. (Symbolbild)
Keystone

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die fristlose Entlassung eines Kantonspolizisten als recht- und verhältnismässig eingestuft. Der Wachtmeister soll auf einer massnahmenkritischen Plattform mitgewirkt und Anleitungen für Anzeigen gegen Polizisten veröffentlicht haben.

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Die Kantonspolizei Zürich löste das Arbeitsverhältnis mit dem Mann wegen Verletzung der Treuepflicht im November 2021 fristlos auf. Auf der Plattform «Wir für Euch» habe er Personen zu querulatorischen Anzeigen gegen Polizisten aufgerufen und andere Polizeiangehörige zur Missachtung der Dienstpflicht aufgerufen, lautete die Begründung.

Die Zertifikationspflicht sei widerrechtlich, soll der Ex-Polizist auf der Plattform festgehalten haben. Polizisten, welche diese Pflicht in Restaurants durchsetzen wollten, verhielten sich widerrechtlich. Sie könnten wegen Nötigung angezeigt werden.

Von einer aktiven Beteiligung an der massnahmenkritischen Plattform wollte der Entlassene aber nichts wissen. Er habe den Website-Betreibern lediglich ein Formular zur Anzeige von Ehrverletzungsdelikten zur Verfügung gestellt. Mit der anschliessenden Änderung des Formulars habe er nichts zu tun gehabt.

Der Wachtmeister stufte seine fristlose Kündigung deshalb als ungerechtfertigt ein. Er verlangte – unter anderem – eine Abfindung von rund 38'000 Franken und eine Entschädigung von 45'000 Franken.

«Vage und unbelegt»

Das Verwaltungsgericht sah dafür aber keine Veranlassung. Es auferlegte dem Ex-Polizisten vielmehr die Gerichtsgebühr- und die Gerichtskosten von mehreren tausend Franken.

Denn dessen Äusserungen blieben «vage und unbelegt», ist einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Gerichts zu entnehmen. Zudem würden sich diese auch in zentralen Aspekten widersprechen. Es sei klar, dass sich der Ex-Polizist an der massnahmenkritischen Website aktiv beteiligt habe.

Das Gericht verweist etwa darauf, dass in den Metadaten des aufgeschalteten Strafanzeigeformulars der Name und das polizeiinterne Kürzel des Mannes ersichtlich gewesen seien. Diese seien erst kurz nach einer polizeilichen Einvernahme entfernt worden. Der Ex-Polizist habe darauf einwirken könnten, dass er auf der «Wir für Euch»-Plattform nicht mehr als Autor ausgewiesen wurde.

Damit habe der Mann nicht einfach nur Kritik an seiner Arbeitgeberin Kantonspolizei geäussert. Er habe vielmehr Dritte aktiv unterstützt, Strafanzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten einzureichen, schreibt das Gericht. «Damit hat er die Grenze des im Rahmen der Meinungsfreiheit Zulässigen, um die von ihm kritisierte Situation anzugehen, bei Weitem überschritten.»

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht gezogen werden.