LärmLangstrassen-Anwohner müssen mit «Freiluftbesäufnis» leben
fn, sda
29.6.2021 - 10:11
Anwohner der Langstrasse haben sich juristisch gegen die «ständige Freiluftparty» in ihrem Viertel gewehrt – allerdings erfolglos. Das Baurekursgericht kommt zum Schluss, dass sie mit dem Lärm leben müssen. Man könne Ladenbetreiber nicht für das schlechte Benehmen ihrer Kundschaft verantwortlich machen.
Keystone-SDA, fn, sda
29.06.2021, 10:11
SDA
Der Sieg der Schweizer Nationalmannschaft gegen Frankreich machte aus der Langstrasse vergangene Nacht einmal mehr eine Freiluft-Partyzone: viele Feiernde, viel Alkohol, viel Lärm.
Gefeiert wird im Ausgehviertel aber auch ohne Europameisterschaft. Sehr zum Ärger von einigen Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich juristisch dagegen wehrten. Sie klagten vor Baurekursgericht konkret gegen den Betreiber eines 24-Stunden-Shops.
Dieser Shop mit Take-Away ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr geöffnet. Alkohol wird auch in der Nacht verkauft, getrunken wird irgendwo in der Nähe. Der Laden steht in der so genannten Empfindlichkeitsstufe III. Das bedeutet, dass hier «mässig störende Nutzungen» zulässig sind.
«Elende Gestalten»
Die genervten Anwohner, einer wohnt 55 Meter von diesem Laden entfernt, ein anderer 80 Meter, wollten nicht länger mit dem «kollektiven Freiluftbesäufnis» leben und rekurrierten gegen die Stadt, welche die langen Öffnungszeiten erlaubte.
Sie argumentierten, dass es die Missstände und die «elenden Gestalten» ohne die 24h-Shops nicht geben würde. Es seien deshalb alle Verkaufsstellen im Langstrassen-Viertel baurechtlich zu prüfen.
Die Vorinstanz, die Bausektion der Stadt, hatte die Öffnungszeiten nur für die Innenräume verlängert. Dass die Feiernden dann draussen laut reden würden, sei nicht die Schuld des Ladens, fand die Stadt. Das Konzept eines Take-Away sei darauf ausgerichtet, dass die Kundschaft frei entscheiden könne, wo gegessen und getrunken werde.
Die Anwohner zogen vor Baurekursgericht, blitzten nun aber ebenfalls ab. Das Baurekursgericht kam sogar zum Schluss, dass der Lärm gar nicht definitiv einem Laden zugeordnet werden könne, also auch nicht diesem einen 24-Stunden-Shop.
Ein 24-Stunden-Shop alleine ist nicht verantwortlich
Viele Feiernde würden den Alkohol zudem auch von zu Hause oder aus einem Club auf die Langstrasse mitbringen. Es sei ja eine ganze Ansammlung von Angeboten, welche das Langstrassenviertel zum beliebten Ausgehviertel mache. Dieser 24-Stunden-Shop alleine sei nicht für den Lärm verantwortlich.
Die Anwohner müssen vorläufig also mit dem «Freiluftbesäufnis» leben. Sie können das Urteil aber noch ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weiterziehen.
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