Spitäler Leistungsauftrag an Spitäler: GPK kritisiert Zürcher Regierung

SDA

2.5.2019 - 11:22

Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrats (GPK) kritisiert das Vorgehen des Regierungsrats bei der Vergabe von Leistungsaufträgen an die Universitätsklinik Balgrist und das Universitätsspital Zürich (USZ). Im Hinblick auf die Spitalliste 2022 fordert sie eine nachvollziehbare Begründung der Entscheide.

Die GPK hat das Vorgehen der Gesundheitsdirektion bei einem Ombudsverfahren untersucht. In dem Streitfall ging es um die Erteilung von Leistungsaufträgen für die Operation von bösartigen Tumoren am Bewegungsapparat. Der Regierungsrat hatte dem USZ im August 2016 dafür einen befristeten Leistungsauftrag erteilt.

In der damals geltenden Spitalliste verfügte nur der Balgrist über einen solchen Leistungsauftrag. Anlass für den Beschluss war die Entlassung eines Spezialisten am Balgrist. Ein Jahr später entschied der Regierungsrat, dem USZ den Leistungsauftrag unbefristet zu erteilen.

Rufschädigende Auswirkungen

Die GPK kritisiert nun in ihrem am Donnerstag vorgelegten Bericht, dass die Begründung des Regierungsrats für seinen Entscheid für Dritte den Schluss nahelege, dass der Balgrist für eine unbestimmte Übergangszeit nicht in der Lage war, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Das habe zu einer öffentlichen Unsicherheit bezüglich Kompetenzen des Balgrist geführt.

Nach Auffassung der GPK verkennen Regierungsrat und Gesundheitsdirektion die Bedeutung und die Auswirkung des Entscheids. Es mangle bis heute am Verständnis dafür, dass es sich für den Balgrist in der Öffentlichkeit rufschädigend auswirken konnte, dass die Erteilung des zusätzlichen Leistungsauftrags mit der Neubesetzung der Stelle des Spezialisten am Balgrist begründet wurde.

Es sei dem Regierungsrat und der Gesundheitsdirektion weder im Ombudsverfahren noch in den beiden aufsichtsrechtlichen Verfahren gelungen, ihre kommunikativen Unzulänglichkeiten einzusehen, schreibt die GPK.

Mehr Transparenz gefordert

Die Geschäftsprüfungskommission stellt nicht den Entscheid des Regierungsrates, den Leistungsauftrag sowohl dem Balgrist als auch dem USZ zu erteilen, an und für sich in Frage. Sie kritisiert aber das Vorgehen, insbesondere die mangelnde Nachvollziehbarkeit und die mangelnde Transparenz, wie es zu diesem Entscheid kam.

Die Geschäftsprüfungskommission erwartet von der Gesundheitsdirektion und vom Regierungsrat im Hinblick auf die Festlegung der Spitalliste 2022 eine nachvollziehbare Darstellung, Begründung und Kommunikation der Entscheide. Die Definition der Leistungsgruppen sollte ausschliesslich nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgen.

Der GPK der neuen Legislatur wird empfohlen, die Planung der Spitalliste 2022 mitzuverfolgen und darauf zu achten, dass das Vorgehen der Gesundheitsdirektion und des Regierungsrates transparent erfolgt und sich auf sachliche Kriterien stützt, wie es in dem GPK-Bericht heisst.

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