Energie Libertäre Partei rekurriert gegen Zürcher Energiegesetz

fn, sda

17.1.2022 - 08:37

Bei der Diskussion um das Energiegesetz ging es vor allem um Öl- und Gasheizungen, nicht um Elektroheizungen. Die Libertäre Partei legt deshalb Beschwerde beim Bundesgericht ein. (Symbolbild)
Bei der Diskussion um das Energiegesetz ging es vor allem um Öl- und Gasheizungen, nicht um Elektroheizungen. Die Libertäre Partei legt deshalb Beschwerde beim Bundesgericht ein. (Symbolbild)
Keystone

Die Libertäre Partei hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Zürcher Energiegesetz eingelegt. Einer der Rekurrenten merkte erst nach der Abstimmung vom November 2021, dass ihm nun eine teure Renovation blüht, weil er bis 2030 die Elektroheizung ersetzen muss.

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Die öffentliche Diskussion beim Energiegesetz drehte sich primär um die Öl- und Gasheizungen, die am Ende ihrer Lebensdauer ersetzt werden müssen. Wenig Aufmerksamkeit erhielt der Abschnitt, der verlangt, dass Elektroheizungen bis 2030 durch andere Heizungen ersetzt werden müssen.

Dies liegt primär daran, dass Elektroheizungen im Kanton Zürich kaum verbreitet sind, also wenige Menschen betroffen sind. Betroffen ist aber jenes Mitglied der Libertären Partei, das nun Beschwerde beim Bundesgericht einreichte.

Er fordert, dass das Gesetz grundsätzlich in Kraft bleibt. Nur der Paragraph mit den Elektroheizungen müsse gestrichen werden, teilte die Partei am Montag mit.

Die Partei ist der Ansicht, dass dieser Absatz der Bundesverfassung widerspricht, weil es eine «krasse Verletzung der Eigentumsgarantie» sei, wie die Partei am Montag mitteilte. Es sei eine materielle Enteignung ohne Entschädigung und damit verfassungswidrig. Zudem sei es auch möglich, die Heizung nur mit erneuerbarem Strom zu betreiben.

Der Beschwerdeführer hat offenbar erst geraume Zeit nach der Abstimmung gemerkt, dass er selber von den Änderungen betroffen ist. Ihm blühe nun eine Totalrenovation. Die Kosten würden auf 220'000 Franken geschätzt, weil er alle Böden herausreissen müsse.