Winterthur Mann für Tötung von Kleinkind zu 12 Jahren Haft verurteilt

SDA, gbi

22.9.2023 - 10:11

Ein 28-jähriger Mann musste sich wegen Tötung eines Kleinkinds in Winterthur vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Ein 28-jähriger Mann musste sich wegen Tötung eines Kleinkinds in Winterthur vor Gericht verantworten. (Archivbild)
Bild: Keystone

Er musste das Kind seiner Freundin hüten – und brachte es um, weil es ihm auf die Nerven ging. Dafür wurde ein Deutscher jetzt zu über 12 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zudem wird er des Landes verwiesen.

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  • Ein 28-Jähriger, der den 20-monatigen Sohn seiner Freundin getötet hat, wurde am Freitag vom Bezirksgericht Winterthur verurteilt.
  • Der Deutsche erhielt eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und drei Monaten, muss seiner Ex-Partnerin 75’000 Franken Genugtuung zahlen und wird nach Absitzen der Strafe des Landes verwiesen.
  • Er hatte das Kind gehütet und es umgebracht, weil es ihm auf die Nerven ging.
  • Vor Gericht versuchte der Angeklagte, die Schuld auf die Mutter des Kindes abzuschieben.

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin hüten müssen und das Kind umgebracht, weil ihm das Kind lästig wurde.

Das Gericht verurteilte den Mann unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 3 Monaten.

Der Mutter des getöteten Buben muss der Verurteilte eine Genugtuung von 75’000 Franken zahlen. Hat der Deutsche seine Freiheitsstrafe abgesessen, wird er für elf Jahre des Landes verwiesen.

Der 28-Jährige hatte während des Prozesses versucht, die Schuld auf seine Freundin, die Mutter des Kindes, zu schieben. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass die Mutter zwar überfordert gewesen sei, es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass sie für die Tat verantwortlich gewesen sei.

«Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen»

Anders sieht es beim 28-jährigen Sozialhilfebezüger aus, der Alkohol- und Drogenprobleme hat. «Sie haben eine aggressive Seite und können rasch aufbrausen. Das Kind hatte regelrecht Angst vor Ihnen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.

Mit seinem Urteil folgt das Gericht aber nur zum Teil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.

Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, sodass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte.

SDA, gbi