Er störte sich am Unkraut Mann wegen Flammenwerfer-Einsatz verurteilt

SDA, gbi

15.4.2023 - 07:00

Der ungewöhnliche Unkrautvernichter-Einsatz löste einen Feuerwehreinsatz aus (Symbolbild).
Der ungewöhnliche Unkrautvernichter-Einsatz löste einen Feuerwehreinsatz aus (Symbolbild).
Keystone

Ein Mann in einer Zürcher Gemeinde rückte dem Unkraut im Hitzesommer 2022 mit einem Flammenwerfer zuleibe. Die Aktion lief aus dem Ruder und eine Hecke geriet in Brand. Dafür wurde der Mann nun verurteilt.

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  • Ein 57-jähriger Mann aus dem Kanton Zürich wollte Unkraut mit einem Flammenwerfer abbrennen.
  • Weil der Sommer 2022 aber so heiss und trocken war, fing auch eine zwei Meter hohe Hecke «explosionsartig» Feuer. 
  • Die Feuerwehr musste ausrücken und den Brand löschen.
  • Die Konsequenzen für den Mann: Eine bedingte Geldstrafe und eine Busse wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst.

Das Vernichten von Unkraut mittels Hitze, etwa mit einem Flammenwerfer oder mit Infrarotstrahlen, ist zwar bequem, aber nicht ungefährlich. Dies zeigt ein kürzlich erlassener Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland im Kanton Zürich.

Ein 57-Jähriger verursachte mit seiner Vernichtungsaktion, die ausgerechnet in der Sommerhitze stattfand, einen grösseren Brand. Dafür verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 150 Franken, wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst. Hinzu kommen eine Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken.

«Explosionsartiges» Feuer

Im Hitzesommer 2022 versuchte er, mit einem Propanwärmebrenner auf einem Spazierweg in Männedorf Unkraut abzubrennen. Dadurch geriet laut Strafbefehl aber auch die parallel verlaufende Hecke in Brand.

Die zwei Meter hohe Hecke aus Scheinzypressen war wegen des Hitzesommers aber schon so trocken, dass das Nadelgehölz «explosionsartig» in Brand geriet, wie es im Strafbefehl heisst. Es sei ein Feuer mit Flammen von vier bis fünf Metern entstanden.

Der Mann rief die Feuerwehr, die mit 17 Personen ausrücken musste. Die Hecke wurde auf einer Länge von 17 Metern zerstört.

Er wollte die Trockenheit ausnutzen

Für die Staatsanwaltschaft war die Sache eindeutig. Dem Mann sei bewusst gewesen, dass die trockene Hecke «leicht in Brand geraten konnte». Er habe die Trockenheit ja genau nutzen wollen, um das ebenfalls trockene Unkraut besonders effizient abbrennen zu können.

Der 57-Jährige, der eigentlich über Fachwissen verfügt, hätte den Brand vermeiden können, wenn er seine Unkrautvernichtungsaktion etwas hinterfragt hätte.