46 mögliche Standorte Regierungsrat will im Kanton Zürich 120 Windräder bauen

fn, sda

7.10.2022 - 10:41

Der Kanton Zürich hat 46 mögliche Standorte für Windkraftanlagen festgelegt, die nun vertieft geprüft werden.
Der Kanton Zürich hat 46 mögliche Standorte für Windkraftanlagen festgelegt, die nun vertieft geprüft werden.
Keystone

Baudirektor Martin Neukom hat am Freitag seine Pläne für den Ausbau der Windkraft im Kanton Zürich enthüllt. Die Regierung sieht 46 Gebiete vor, die für den Bau von insgesamt 120 grossen Anlagen geeignet wären.

7.10.2022 - 10:41

Bereits 2023 sollen die ersten der Windräder gebaut werden. Bei den 46 Gebieten handelt es sich um jene Standorte, die übrig bleiben, nachdem zahlreiche andere Gebiete ausgeschlossen wurden, wie Neukom am Freitag an einer Medienkonferenz sagte.

Die Potenzialgebiete liegen schwerpunktmässig im Osten des Kantons, also im Weinland, östlich der Stadt Winterthur, sowie im Zürcher Oberland. Weitere Gebiete befinden sich auf dem Pfannenstiel sowie im Knonaueramt.

Sollten tatsächlich alle rund 120 Anlagen gebaut werden, könnte damit rund 8 Prozent des Strombedarfs des Kantons gedeckt werden. Die 8 Prozent entsprechen auch ungefähr dem Anteil der Windkraft am Strommix, den die Energiestrategie 2050 des Bundes vorsieht.

Die 46 möglichen Standorte soll nun vertieft geprüft werden, bevor eine Revision des Richtplans angegangen wird. Die Richtplanrevision ist laut Neukom für 2026 geplant. 2030 sollen erste Anlagen gebaut werden.

Bei dem ganzen Prozess sollen die Gemeinden und weitere Institutionen frühzeitig miteinbezogen werden, wie Neukom betonte. Geplant sind unter anderem «Winddialog»-Veranstaltungen. Eine erste Veranstaltung mit Gemeindevertretern hat bereits stattgefunden.

Laut Neukom haben viele Gemeinden grundsätzlich positiv auf das Thema Windkraft reagiert. Ihm sei aber auch klar, dass es Widerstand geben werde.

Gemeinden sollen Anlagen nicht verhindern

Geht es nach den Plänen des Baudirektors, werden insbesondere die Gemeinden künftig weniger zu sagen haben. Kommunale Gestaltungspläne, gegen die das Referendum ergriffen werden kann, soll es nicht mehr geben. Nach der Festsetzung des Richtplans, gegen die ebenfalls kein Referendum ergriffen werden kann, wäre das weitere Bewilligungsverfahren Sache des Kantons.

Dies sei beispielsweise beim Bau von Kantonsstrassen oder von Deponien auch so, sagte Neukom. Und weil es sich beim Bau von Windkraftanlagen ebenfalls um ein kantonales Interesse handle, wäre ein ähnliches Vorgehen gerechtfertigt.

Für die Standortgemeinden könnte es allenfalls eine finanzielle Entschädigung geben. Neukom stellte in Aussicht, die Idee eines «Windzinses» prüfen zu lassen, in Analogie zum «Wasserzins» für Wasserkraftwerke.

Beschwerdemöglichkeiten einschränken

Die juristischen Beschwerdemöglichkeiten gegen Windkraftanlagen will Neukom einschränken, beziehungsweise zumindest für eine zeitliche Beschleunigung der Verfahren sorgen. «Rechtsstaatliche Prinzipien müssen dabei aber gewahrt werden», sagte der Baudirektor.

Der Regierungsrat zeigte sich überzeugt, dass mehr Strom aus Windkraft gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise unverzichtbar sei. «Unsere grösste Herausforderung ist, im Winter genügend Strom zu produzieren. Und Windstrom ist Winterstrom.»

Der nächste grosse Schritt bei der Umsetzung der Windkraftpläne ist eine Revision des Richtplanes, über die der Kantonsrat abschliessend entscheiden wird. Parallel dazu werden Gesetzesänderungen, etwa im Planungs- und Baugesetz sowie im Energiegesetz ausgearbeitet, die danach ebenfalls im Kantonsrat behandelt werden. Diese sind im Gegensatz zur Richtplanrevision referendumsfähig.

fn, sda