Sonntagsarbeit Migros-Filiale ohne Verkaufspersonal scheitert an Zürcher Gericht

fn, sda

31.5.2022 - 18:04

Die Migros-Filiale ohne Personal verletzt das Sonntags-Arbeitsverbot. Wegen den Mitarbeitenden, die das Brot auffüllen. (Symbolbild)
Die Migros-Filiale ohne Personal verletzt das Sonntags-Arbeitsverbot. Wegen den Mitarbeitenden, die das Brot auffüllen. (Symbolbild)
Keystone

Die Gewerkschaft Unia hat gegen die Migros gewonnen: Die Migros-Daily-Filiale ohne Verkaufspersonal beim Zürcher Hauptbahnhof verletzt das sonntägliche Arbeitsverbot. Die Gründe dafür sind das frische Brot und das Sicherheitspersonal.

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In der kleinen Migros-Daily-Filiale an der Zollstrasse, unweit des Hauptbahnhofs, gibt es ausschliesslich Self-Check-Out-Kassen. Verkaufspersonal ist am Sonntag nirgends zu sehen.

Die Migros eröffnete diesen so genannten «unmanned Store», also «unbemannten Laden» im Oktober 2020. Nun verliert die Migros aber gegen die Gewerkschaft Unia, die juristisch gegen dieses Konzept vorging. Denn auch hier geht es am Sonntag nicht ohne Personal.

Die Angestellten der nahegelegenen Filiale im Shop-Ville des Hauptbahnhofes füllen jeweils Brot und Backwaren auf. Die restlichen Waren kommen jeweils schon am Samstag in die Regale – doch beim Brot geht dies nicht. Es wäre dann nicht mehr frisch.

Das Verwaltungsgericht lässt diese Ausnahmeregelung für Brot und Backwaren nun aber nicht gelten, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das am Dienstag auch die «NZZ» berichtete.

Dieses Vorgehen sei eine Aufweichung des sonntäglichen Arbeitsverbots. Auch wenn die Migros aber auf den Verkauf von Brot und Backwaren verzichten würde, würde sie damit nicht durchkommen.

Verkaufspersonal durch Security ersetzt

Grund ist das Sicherheitspersonal, welches die Kassen überwacht, «ungebetene» Kunden wegweist und den Laden etwas sauber hält, etwa wenn eine Packung herunterfällt. Zudem muss dieser Angestellte oder diese Angestellte Licht und Alarm ein- beziehungsweise ausschalten sowie Abfalleimer und «Geöffnet»-Schild vor den Laden stellen.

Zwar gebe es Ausnahmebewilligungen für Sicherheitspersonal. Diese würden in diesem Fall jedoch nicht greifen, schreibt das Verwaltungsgericht. Wäre der Laden nicht geöffnet, bräuchte es nämlich auch kein Sicherheitspersonal.

Die Sonntags-Bewilligung des kantonalen Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) für den «Unmanned Store» wird damit aufgehoben. Die Gewerkschaft Unia Zürich-Schaffhausen begrüsst das Urteil des Verwaltungsgerichts. «Die Migros kommt mit ihrem Versuch, das Verkaufspersonal durch Security zu ersetzen, nicht durch», teilte Unia-Sprecherin Nicole Niedermüller auf Anfrage mit.

Es sei ein weiterer Versuch gewesen, das Verbot der Sonntagsarbeit auszuhebeln. Die Migros kann den Fall noch ans Bundesgericht ziehen. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, bleibt der Laden deshalb auch am Sonntag geöffnet, ohne Verkaufspersonal, aber mit Security.