Religionsgemeinschaft Mitarbeiterin von Infosekta wegen übler Nachrede vor Bezirksgericht

SDA

9.7.2019 - 06:02

Vor dem Zürcher Bezirksgericht Zürich steht heute Dienstag eine 48-jährige Mitarbeiterin der Sektenberatungsstelle Infosekta. Ihr wird üble Nachrede vorgeworfen. Geklagt hatten die Zeugen Jehovas. Sie treten im Prozess als Privatkläger auf.

Konkret geht es um Äusserungen der Beschuldigten im Sommer 2015. In einem auf tagesanzeiger.ch erschienenen Interview mit dem Zürcher Journalisten und Sektenexperten Hugo Stamm sowie in einer im Internet aufgeschalteten Infosekta-Medienmitteilung äusserte sich die Frau kritisch über die Zeugen Jehovas.

Sie bezeichnete die Vereinigung etwa als «hochproblematische Gruppe» mit menschenverachtendem Verhalten. Gewissens- und Religionsfreiheit würden nicht zugelassen. Das gegen aussen abgeschlossene System und der dogmatische Glaube förderten zudem unter anderem den sexuellen Missbrauch von Kindern und dessen Vertuschung.

Bis heute seien die «schweren Formen von Gewalt», die Menschen in der Religionsgemeinschaft erlebten, einer breiten Öffentlichkeit unbekannt. Nach aussen erscheine sie «höchstens ein bisschen altmodisch».

«Rufschädigend»

Mit ihren «wahrheitswidrigen Aussagen» habe sich die Beschuldigte rufschädigend gegenüber den Zeugen Jehovas verhalten, heisst es in der Anklageschrift. Sie habe der Gemeinschaft ein unehrenhaftes Verhalten vorgeworfen. Diesen Eindruck in der Öffentlichkeit habe sie bewusst erweckt oder ihn doch billigend in Kauf genommen.

Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung der Beschuldigten wegen mehrfacher übler Nachrede. Dafür sei sie mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 100 Franken zu bestrafen.

Zurück zur Startseite

SDA