Spitzenmedizin Nach Spitzenmedizin-Skandalen: Kantonsrat will Gesetzesänderungen

fn, sda

5.7.2021 - 12:48

Die Unstimmigkeiten am Universitätsspital Zürich haben nun mehrere Gesetzesänderungen zur Folge. (Symbolbild)
Die Unstimmigkeiten am Universitätsspital Zürich haben nun mehrere Gesetzesänderungen zur Folge. (Symbolbild)
Keystone

Die Missstände an mehreren Kliniken es Universitätsspitals Zürich (USZ) haben konkrete Folgen: Der Kantonsrat hat am Montag fünf Vorstösse überwiesen, die einen Kulturwandel am Unispital herbeiführen sollen – weg von den «Koryphäen in Weiss» und der Angstkultur.

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850 Seiten lang wurde das Protokoll über die Unregelmässigkeiten und Missstände am USZ: Die kantonsrätliche Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit (ABG) arbeitete die Vorgänge offenbar eingehend auf.

Im März dieses Jahres stellte die Kommission ihre Untersuchung vor – inklusive 74 Empfehlungen für USZ, Universität und Regierung. Bei der politischen Aufarbeitung am Montag zeigten sich einzelne Ratsmitglieder aber auch selbstkritisch.

Der Kantonsrat sei für die Aufsicht über die Strukturen zuständig, sagte Isabel Bartal (SP, Zürich). Dass diese nicht optimal seien, sei aber seit Jahren bekannt. Schon vor zehn Jahren habe es Vorstösse gegeben, die sich damit befasst hätten, passiert sei nichts. Nun müsse der Kulturwandel endlich vollzogen werden.

Spitaldirektion soll mehr zu sagen haben

Die Vorstösse, die am Montag überwiesen wurden, stammen alle von der ABG. Die Aufsichtskommission gibt der Regierung damit also den Auftrag, eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass die Spitaldirektion mehr Macht bei Personalentscheiden erhalten soll. Die Klinikdirektorinnen und -direktoren werden aktuell nämlich vom Spitalrat ernannt, also vom Verwaltungsrat, und nicht von der Spitaldirektion.

Für eine Ratsmehrheit ist dies falsch. Neu soll die Spitaldirektion die Anstellungsbehörde werden. Damit würde die Direktion auch die Macht erhalten, die Mediziner zu führen – und bei Bedarf in die Schranken zu weisen, was bisher nicht möglich war und gemäss ABG zu «Koryphäen in Weiss» und einer Angstkultur fürs Personal führte.

Ein weiterer Vorstoss will Berufungen für klinische Professuren neu organisieren. Bei diesen hat heute die Universität viel mehr zu sagen als das Universitätsspital. Mit falschen Entscheidungen muss dann jedoch das Unispital leben. Das Unispital hat zwar eine Art Vetorecht. Dieses wird jedoch kaum angewendet weil dies das Verhältnis zwischen Universität und USZ belastet.

Bessere Aufsicht

Diese beiden Institutionen, also Unispital und Universität, haben gemäss dem ABG-Bericht seit Jahren «beträchtliche Dissonanzen». Der Kantonsrat überwies deshalb diskussionslos einen Vorstoss, der die Aufsicht generell verbessern soll. Er verlangt, dass die Aufsichtsstrukturen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Dabei erwähnt die ABG auch die Tatsache, dass die Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) gleichzeitig Präsidentin des Universitätsrates ist. Das werfe Fragen auf, wie die Bildungsdirektion den Universitätsrat kontrolliere. Die Geschäfte gehen nun an den Regierungsrat, der sich dazu äussern muss. Dann wird das Parlament definitiv darüber entscheiden.

Missstände an der Herzklinik

Im Frühling 2020 waren Missstände an mehreren USZ-Kliniken ans Licht gekommen. Am meisten Aufmerksamkeit erregten die Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie. Der damalige Klinikleiter, Francesco Maisano, soll Implantate einer Firma verwendet haben, an der er selber beteiligt ist, ohne diese Interessenbindung zu deklarieren.

Zudem solle er Operationsberichte geschönt haben. Er selber bestreitet die Vorwürfe. Das USZ und Maisano lösten das Arbeitsverhältnis schliesslich auf. Der Herzchirurg arbeitet mittlerweile in Mailand.