Bahnunfälle Nach tödlichem Unfall: Forchbahn muss Feuerwehreinsatz zahlen

fn, sda

12.4.2021 - 15:09

Weil er die abfahrende Forchbahn unbedingt noch erwischen wollte, wurde im Sommer 2019 ein Senior tödlich verletzte. Das Baurekursgericht hat nun entschieden, dass die Forchbahn die Einsatzkosten zahlen muss. (Symbolbild)
Weil er die abfahrende Forchbahn unbedingt noch erwischen wollte, wurde im Sommer 2019 ein Senior tödlich verletzte. Das Baurekursgericht hat nun entschieden, dass die Forchbahn die Einsatzkosten zahlen muss. (Symbolbild)
Keystone

Im August 2019 ist ein 84-jähriger Mann in Zollikon von der abfahrenden Forchbahn überrollt worden, weil er den Zug noch erwischen wollte. Das Baurekursgericht hat nun entschieden, wer die Feuerwehrkosten zahlt: die Forchbahn. Solche Vorfälle seien «bahntypisches Risiko».

12.4.2021 - 15:09

Im letzten Moment schaffte es der 84-jährige noch zur Haltestelle Waldburg der Forchbahn. Dafür rannte er sogar über die Gleise. Der Senior wollte den in Richtung Zürich fahrenden Zug unbedingt noch erwischen, obwohl sich dieser schon in Bewegung gesetzt hatte.

Er versuchte, die Türe zu öffnen, dabei stolperte er jedoch, stürzte unter den Zug und wurde überrollt. Trotz Wiederbelebungsmassnahmen starb der Mann noch auf der Unfallstelle.

Die Feuerwehr wurde an diesem Tag ebenfalls aufgeboten. Sie sicherte die Unfallstelle und barg den Verunfallten. Dafür stellte die Gebäudeversicherung, die in solchen Fällen zur Inkassostelle wird, der Forchbahn eine Rechnung in der Höhe von 5135 Franken.

«Grobes Selbstverschulden»

Die Forchbahn wollte diese Feuerwehr-Rechnung jedoch nicht begleichen. Sie argumentierte, dass der Verstorbene «grobes Selbstverschulden» trage. Von Seiten der Forchbahn habe es keinen Mangel am Bahnbetrieb gegeben.

Das Unternehmen berief sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil, das Bahnunternehmen bei Suizidendas von der Übernahme der Feuerwehrkosten befreit.

Das Baurekursgericht hat nun entschieden, dass dieses Bundesgerichtsurteil in diesem Fall nicht ausschlaggebend ist und es sich beim vorliegenden Fall um ein «bahntypisches Risiko» handelt.

Unfälle bei der Ein- und Abfahrt und beim Ein- und Aussteigen seien leider nicht ausgeschlossen. Es gehöre zum «charakteristischen Risiko des Bahnbetriebs», dass dabei Personen gefährdet würden.

Personen eilen Zügen nach

Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass Personen Zügen nacheilen, wenn diese bereits losgefahren seien, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Auch wenn dieses Verhalten von aussen betrachtet nicht nachvollziehbar sei, liege die daraus entstehende Gefahr «im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin».

Die Forchbahn muss also zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Sie kann es noch ans Verwaltungs- und ans Bundesgericht weiterziehen.

fn, sda