Zürich Neues Jagdgesetz nimmt Hunde an die Leine

kl, sda

3.11.2022 - 11:02

Mit dem neuen Jagdgesetz gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. (Symbolbild)
Mit dem neuen Jagdgesetz gilt vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. (Symbolbild)
Keystone

Es betrifft nicht nur die Jäger sondern die breite Bevölkerung. Das neue Jagdgesetz schreibt unter anderem vor, dass Wildtiere nicht mehr gefüttert werden dürfen, Hunde im Frühling im Wald sowie am Waldrand an die Leine müssen und Stacheldrähte verboten werden.

Keystone-SDA, kl, sda

Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen, wie er am Donnerstag mitteilte. Voraussichtlich tritt es Anfang nächsten Jahres in Kraft. Es ersetzt das kantonale Jagdgesetz von 1929. Der Bund muss die Verordnung noch genehmigen.

Ziel ist es, den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume sicherzustellen, beziehungsweise zu verbessern. Ausserdem soll eine jagdliche Nutzung gewährleistet werden und die von Wildtieren verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren «auf ein tragbares Mass» begrenzt werden, wie es in der Mitteilung heisst.

Weil es immer wieder vorkommt, dass Hunde Wildtiere jagen und verletzen oder Jungtiere eingehen, weil das Muttertier fehlt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine Leinenpflicht für Hunde.

Neu dürfen Wildtiere, wie etwa Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben nicht mehr gefüttert werden. Vom Verbot nicht betroffen sind Futterhäuschen für Singvögel. Auch Wasservögel oder Eichhörnchen dürfen weiterhin mit kleinen Mengen gefüttert werden.