Klimaschutz Neukom zum Energiegesetz: «Das wird keine Leerkündigungen auslösen»

fn, sda

30.9.2021 - 11:49

"Das Gesetz führt nicht zu Leerkündigungen und nicht zu Zwangsverkäufen": Baudirektor Martin Neukom (Grüne) zum neuen Energiegesetz. (Archivbild)
"Das Gesetz führt nicht zu Leerkündigungen und nicht zu Zwangsverkäufen": Baudirektor Martin Neukom (Grüne) zum neuen Energiegesetz. (Archivbild)
Keystone

Das neue Energiegesetz, über das die Zürcher Stimmberechtigten am 28. November abstimmen, werde nicht zu Leerkündigungen und Zwangsverkäufen führen. Dies hat Baudirektor Martin Neukom (Grüne) am Donnerstag vor den Medien betont. Der Hauseigentümerverband ist anderer Meinung.

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Ziel des neuen Energiegesetzes ist es, grob zusammengefasst, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaschonende Alternativen ersetzt werden. Aktuell gibt es im Kanton Zürich noch 120'000 Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Sie sind für 40 Prozent der CO2-Emissionen im Kanton verantwortlich.

Bei einem Ja des Stimmvolks wird der jährliche kantonale Förderbetrag von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen zur Verfügung, das sind 20 Millionen mehr als heute.

Der Hauseigentümerverband (HEV) ergriff jedoch das Referendum gegen die Vorlage, weshalb das Gesetz vors Volk kommt. Der HEV argumentiert, dass das Gesetz zu Leerkündigungen in Mietshäusern und Zwangsverkäufen bei Einfamilienhausbesitzern führen werde.

Energetische Sanierung als Ausrede für Kündigungen

Für Neukom sind diese Warnungen jedoch Fehl am Platz. Das Energiegesetz werde zu keinen Leerkündigungen führen. «Es geht ja nicht um eine Gesamtsanierung, sondern um den Heizungsersatz.» Und die Heizung stehe im Keller. Die Mieter könnten darum bleiben.

Auch wenn zusätzlich noch isoliert werde, mache das keine Kündigungen nötig. Leerkündigungen hätten andere Gründe, etwa wenn im Inneren saniert werde oder einfach teurer vermietet werden wolle. «Die energetische Sanierung ist dann eine Ausrede.»

Auch das Argument mit den Zwangsverkäufen trifft gemäss Neukom ins Leere. Für Härtefälle werde es Ausnahmeregelungen geben, deshalb werde niemand gezwungen, das Haus zu verkaufen, nur weil eine teurere Heizung eingebaut werden müsse.

Wer sich die Investition nicht leisten könne, erhalte von der Gemeinde eine Ausnahmebewilligung für eine Ölheizung. Diese Ausnahmeregelungen seien grosszügig gestaltet, betonte Neukom.

Andere Kantone sind schon einiges weiter

Es gebe auch Gebäude, in denen kaum etwas anderes als eine fossile Heizung möglich sei. Als Beispiel nannte er Häuser im engen Niederdorf. Bei diesen sei weder Fernwärme, noch der Anschluss an einen Wärmeverbund mit Holzschnitzeln oder eine Wärmepumpe möglich.

Andere Kantone sind in Sachen Heizungsersatz schon einiges weiter als Zürich. Rund die Hälfte der Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften, wie sie im Kanton Zürich geplant sind.

Als Beispiel nannte Neukom Basel-Stadt, wo mittlerweile nur noch 10 Prozent der Heizungen mit fossilen Energien betrieben werden. Beim Inkraftsetzen des Energiegesetzes im Jahr 2017 waren es 70 Prozent.

Im Kanton Freiburg beispielsweise gibt es mittlerweile sogar nur noch 3 Prozent fossile Heizungen. Die Regelungen, wie sie auch Zürich anwenden wolle, würden also funktionieren. «Und mir ist nicht bekannt, dass die Leute dort alle am Frieren sind.»