Ärztefehler Noch kein Obergerichtsurteil für Chirurg und Intensivmediziner

SDA

22.6.2020 - 16:02

Am Zürcher Obergericht haben am Montag zwei beschuldigte Ärzte eine Bestätigung ihres erstinstanzlichen Freispruchs verlangt. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege nicht vor, betonten die Verteidigerinnen. Das Urteil wird voraussichtlich am Mittwoch eröffnet.

Der Einzelrichter am Bezirksgericht hatte im Januar 2019 die beiden Ärzte zwar vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Patienten freigesprochen. Es sei nicht rechtsgenügend nachgewiesen, dass anderes Verhalten den Tod des Patienten vermieden hätte. Im Rahmen der Urteilseröffnung hielt er aber fest, die beiden Mediziner hätten die Sorgfaltspflicht verletzt.

Er auferlegte ihnen die Verfahrenskosten und verpflichtete sie zu einer Prozessentschädigung an die Witwe des Verstorbenen, die im Verfahren als Privatklägerin auftritt. Weitere Forderungen verwies er auf den Zivilweg. Den Beschuldigten gewährte er nur reduzierte Prozessentschädigungen.

Beschuldigt sind ein heute 70-jähriger Chirurg und ein 64-jähriger Intensivmediziner. In einer Zürcher Privatklinik waren sie im Herbst 2012 zuständig für einen 42-jährigen Patienten, der eine Fehlstellung seines Magens operieren lassen musste. Nach der OP kam es zu schweren Komplikationen, denen der Mann eine Woche später erlag.

Die Staatsanwaltschaft warf den Ärzten fahrlässige Tötung vor. Sie hätten ihre Sorgfalt verletzt und nicht alles getan um den Patienten zu retten. Sie forderte bedingte Geldstrafen.

Probleme schon während OP

Die mehrstündige Operation hatte der Chirurg laparoskopisch, also mit der so genannten Schlüssellochmethode, ausgeführt. Auf diesem Gebiet hat er Pionierarbeit geleistet und gilt international als Experte.

Wie der Vertreter der Privatklägerin ausführte, kam es schon während der OP zu Atemproblemen des Patienten. Die Narkoseärztin habe den Chirurgen wiederholt gebeten, auf die herkömmliche Operationsmethode umzusteigen. Darauf sei er aber nicht eingegangen.

Nach der OP ging es dem frisch Operierten zunehmend schlecht. Am Morgen des folgenden Tages war der Intensivmediziner der Meinung, ein Röntgenbild zeige eine erneute Fehlstellung des Magens. Er teilte dies telefonisch dem Operateur mit und schlug eine sofortige korrigierende Operation vor.

Keine zweite OP

Ohne das Bild angesehen zu haben, lehnte der Chirurg dies ab. Er ging davon aus, dass es sich um eine Luftblase handelte. Der Kollege solle eine Magensonde legen. Hierbei wurde die Speiseröhre verletzt. Eine rasch sich ausbreitende Infektion führte zum Kollaps der Lunge. Der Patient kam an eine Herz-Lungen-Maschine und erhielt deshalb Blutverdünner. Dieser hatte eine tödliche Hirnblutung zur Folge.

Zu grosses Risiko

Die Anklage warf dem Chirurgen vor, die Angaben des Intensivmediziners ignoriert zu haben. Er hätte eine sofortige Operation durchführen, zumindest aber ein CT anordnen müssen, auf dem die Situation besser erkennbar gewesen wäre. Der Intensivmediziner anderseits hätte sich durchsetzen und auch gegen die Anordnung des Chirurgen ein CT machen müssen.

Die Verteidigerinnen der Ärzte machten geltend, der Transport des Patienten zum CT, geschweige denn eine erneute Operation, wären bei dessen schlechtem Zustand ein zu grosses Risiko gewesen. Die Rechtsvertreterin des Chirurgen wies darauf hin, dass nach der Ablehnung der Revisionsoperation ein CT als solches dem Patienten keine Besserung gebracht hätte.

Beide forderten deshalb eine Bestätigung der Freisprüche und eine Verneinung der Sorgfaltspflichverletzung. Als Folge seien ihren Mandanten unter anderem die vollen Prozessentschädigungen auszurichten.

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