Kriminalität Obergericht spricht Verurteilten wegen Formfehler nachträglich frei

SDA

11.8.2020 - 17:01

Eine Hausdurchsuchung der Stadtpolizei Zürich war nicht rechtens. Deshalb spricht das Obergericht nun einen bereits Verurteilten nachträglich frei. (Symbolbild)
Eine Hausdurchsuchung der Stadtpolizei Zürich war nicht rechtens. Deshalb spricht das Obergericht nun einen bereits Verurteilten nachträglich frei. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Zwar sind Waffen und Marihuana bei ihm gefunden worden – ein 42-jähriger Schweizer wird deswegen nun aber doch nicht bestraft. Das Zürcher Obergericht musste ihn freisprechen, weil die Hausdurchsuchung gemäss Bundesgericht nicht rechtmässig war.

Die Hausdurchsuchung vom Juli 2017 war für die Stadtpolizei Zürich eigentlich ein Erfolg: Sie fand in der Wohnung des Schweizers drei Schlagringe, eine Schlagrute, ein doppelseitiges Klappmesser, ein Elektroschockgerät ohne Bewilligung, ein «Grow-Zelt» mit Cannabispflanzen sowie technisches Zubehör für den Hanfanbau.

Das Bezirksgericht Zürich und danach auch das Obergericht verurteilten den 42-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse, wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

Der Schweizer wehrte sich aber bis vor Bundesgericht gegen diese Strafe – mit Erfolg. Das Bundesgericht kam nämlich zum Schluss, dass die Hausdurchsuchung nicht rechtmässig war.

Zwar blieb der Mann einst in einer Polizeikontrolle hängen und verhielt sich verdächtig. Erst neun Monate später durchsuchte die Polizei aber seine Wohnung. Weshalb dies gerechtfertigt gewesen sein soll, leuchte nicht ein, fand das Bundesgericht.

«Blosse Vermutungen» reichen nicht

Der Verdacht gegen den Mann habe sich seit der Polizeikontrolle keineswegs verdichtet. Vielmehr sei die Durchsuchung aufgrund von «blossen Vermutungen und einem Generalverdacht» durchgeführt worden. Dies reiche als Begründung für eine Durchsuchung aber nicht aus.

Das Bundesgericht schickte den Fall deshalb zurück ans Obergericht. Dieses musste den Mann nun wohl oder übel doch noch freisprechen, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht – denn illegal beschaffte Beweise dürfen nicht verwendet werden.

Es sei denn, es handelt sich um ein schweres Verbrechen wie etwa ein Tötungsdelikt, was beim 42-Jährigen aber nicht zutrifft. Andere Beweise als die Waffen und die Cannabispflanzen hatten Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft jedoch nicht.

Der Mann erhält nun 11'000 Franken aus der Staatskasse, damit er seinen Anwalt bezahlen kann. Kleiner Trost für die Polizei: Die Waffen und Drogen, die sie bei ihm fand, werden vernichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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