Niederlage für einen Opernsänger, der seit Jahren um Wiedergutmachung für einen Gehörschaden kämpft: Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass kein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des Opernhauses durchgeführt wird.
Drei viel zu laut eingespielte Gongschläge veränderten im November 2011 für immer sein Leben. Bis dahin sang der Koreaner im Chor des Zürcher Opernhauses. Wegen der Gongschläge bei einer Hauptprobe erlitt er aber einen bleibenden Gehörschaden.
Er leidet seither an Pfeiftönen und einer Überempfindlichkeit auf Lärm, eine Rückkehr in seinen geliebten Beruf ist voraussichtlich nicht möglich. Seit 2011 kämpft der heute 52-Jährige deshalb gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, das Zürcher Opernhaus.
Dass die Gongschläge derart laut wurden, war nicht geplant. Das Opernhaus nahm damals eine neue Audio-Anlage in Betrieb, die bis zur Hauptprobe aus Zeitgründen allerdings nie getestet wurde. Die Werte der alten Anlage wurden einfach auf die neue Anlage übertragen.
Um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, zeigte der Sänger mehrere – auch leitende – Angestellte des Opernhauses an. Die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung jedoch im Dezember 2014 ein.
Er zog diese Verfahrenseinstellung ans Obergericht, das entschied, dass die Ermittlungen immerhin bei einigen wenigen Mitarbeitenden nicht einzustellen seien. Die Staatsanwaltschaft musste ermitteln.
Messungen von Suva und Empa
Die Schweizerische Unfallversicherungsgesellschaft (Suva) führte daraufhin Schallmessungen auf der Bühne und im Orchestergraben durch und prüfte den maximalen Schallpegel, der mit der Anlage erreicht werden konnte. Sie kam aber zum Schluss, dass der Grenzwert eingehalten worden sei – sogar an jener Stelle, an welcher der Opernsänger gestanden habe.
Zudem hätten die Chorsänger um die Einspielung der Gongschläge gewusst. Diese seien in der Partitur deutlich vermerkt gewesen. Das Vorgehen des Tontechnikers sei nicht unsorgfältig gewesen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren deshalb erneut ein – und auch dagegen rekurrierte der Opernsänger.
Nach einem Gutachten der Eidg. Materialprüfungsanstalt Empa kam das Obergericht nun zum Schluss, dass die Messung der Suva richtig war und die Strafverfahren zu Recht eingestellt wurden. Das Obergericht weist die Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens somit ab. Es wird nicht mehr ermittelt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Sänger kann es noch ans Bundesgericht ziehen.
Vom Sänger zum Koch
Keinen Erfolg hatte der ehemalige Sänger auch beim Sozialversicherungsgericht. Dieses hatte eine Beschwerde des Sängers bereits 2017 abgelehnt. Weitere Taggelder und eine IV-Rente wurden ihm verweigert. Die Begründung damals war, dass das Gehör des Sängers keinen nachweisbaren Schaden erlitten habe.
Seine psychischen Probleme müssten nicht zwangsläufig mit diesem Ereignis in Zusammenhang stehen. Sein beschädigtes Gehör wurde somit wie ein Schleudertrauma beurteilt, bei dem die Verletzung ebenfalls nicht sichtbar nachgewiesen werden kann.
Der einstige Opernsänger ist mittlerweile als Koch tätig. Zusammen mit seiner Frau führt er ein koreanisches Restaurant in Zürich. Für seine Gäste singt er gerne Opernarien von Verdi oder Wagner.
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