Spitäler Personalverbände ziehen neue Personalreglemente vor Gericht

leph, sda

24.5.2022 - 10:04

Pflegende und andere Angestellte der kantonalen Spitäler sollen neue Personalreglemente erhalten. Die Personalverbende haben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.  (Symbolbild)
Pflegende und andere Angestellte der kantonalen Spitäler sollen neue Personalreglemente erhalten. Die Personalverbende haben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. (Symbolbild)
Keystone

Mit den neuen Personalreglementen für die kantonalen Spitäler sollen die Bedingungen für die Mitarbeitenden verbessert werden, sagt der Regierungsrat. Die Personalverbände der Angestellten sehen das anders – und ziehen die neue Reglemente vor Verwaltungsgericht.

leph, sda

Mehrere Personalverbände kritisieren die von der Gesundheitsdirektion und den Spitaldirektionen ausgearbeiteten neuen Personalreglemente für das Universitätsspital Zürich (USZ), das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) und die integrierte Psychiatrie Winterthur/Zürcher Unterland (ipw). Die Verbände haben dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht, wie sie am Dienstag mitteilten.

Der Schweizer Berufsverband der Pflegefrauen und -männer Sektion Zürich/Glarus/Schaffhausen, die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV) und die Gewerkschaft VPOD kritisierten bereits in ihren Vernehmlassungsantworten im vergangenen Herbst geplante Änderungen in den Reglementen.

Verbände befürchten Verschlechterungen

Es sei nicht in Ordnung, die Angestellten der kantonalen Spitäler teilweise ohne triftige Gründe aus dem kantonalen Personalgesetz herauszunehmen und den Spitaldirektionen die Möglichkeit zu geben, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen ändern zu können, ohne mit den Sozialpartnern darüber zu verhandeln.

In der Beschwerde angefochten werden laut Mitteilung auch Änderungen wie die Abschaffung minimaler Standards in Bezug auf Lohnentwicklung und Teuerungsausgleich sowie die geplante Einführung erleichterter Kündigungsmöglichkeiten für Angestellte mit Patientenkontakt.

Gesundheitsdirektion bedauert Beschwerde

Die Überarbeitung der Reglemente diene der Verbesserung der Anstellungsbedingungen für das Personal, insbesondere für die vom Fachkräftemangel betroffenen Berufsgruppen, teilte ein Sprecher der Gesundheitsdirektion auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Dass dagegen Beschwerde eingereicht wurde, sei bedauerlich, da dadurch eine rasche Einführung der neuen Bestimmungen verhindert werde.

Die neuen Reglemente sollen der Spitalleitung mehr Möglichkeiten geben, um gutes Personal zu gewinnen und zu halten. So sollen die kantonalen Spitäler, insbesondere zugunsten des klinisch tätigen Personals, von Bestimmungen des kantonalen Personalrechts abweichen können. Dadurch könnten etwa zusätzliche Mittel für die Lohnentwicklung bereitgestellt werden und höhere Inkonvenienzentschädigungen (für Nacht-, Wochenend-, Pikett- und Präsenzdienst) bezahlt werden.

Zu einzelnen Punkten der Beschwerde der Verbände kann die Gesundheitsdirektion noch nicht Stellung nehmen, da ihr diese nicht vorliegt.