Bundesstrafgericht Pyrowürfe auf türkisches Konsulat müssen weiter untersucht werden

SDA

7.10.2019 - 12:00

Das türkische Konsulat in Zürich wurde im Januar 2017 mit pyrotechnischen Gegenständen beschossen. (Archiv)
Das türkische Konsulat in Zürich wurde im Januar 2017 mit pyrotechnischen Gegenständen beschossen. (Archiv)
Source: Keystone/ENNIO LEANZA

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Sistierung einer Strafuntersuchung im Zusammenhang mit dem Beschuss des türkischen Konsulats mit pyrotechnischen Gegenständen aufgehoben. Das Gericht sieht einen hinreichenden Tatverdacht gegen eine Person.

Die Polizei stellte bei ihren Untersuchungen nach den Ereignissen vom Januar 2017 eine DNA-Spur auf einem am Tatort gefundenen Leitstab einer Rakete fest. Die DNA konnte einer Zürcher Linksaktivistin zugeordnet werden.

Weil diese bei einer Befragung keinerlei Aussagen machte und auch sonst keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten, sistierte die Bundesanwaltschaft (BA) die Untersuchung im Januar. Das war bereits die zweite Sistierung in diesem Fall. Beim ersten Mal reichte die türkische Republik erfolgreich Beschwerde ein.

Und auch dieses Mal wurde die Türkei aktiv und erhielt vom Bundesstrafgericht Recht. Die Beschwerdekammer hält in einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 11. September fest, das Vorgehen beim Beschuss des türkischen Generalkonsulats sei vergleichbar mit einem Vorfall im September 2002.

Damals wurde das spanische Generalkonsulat mit frei verkäuflichem Feuerwerk beschossen. Dafür sei die Linksaktivistin rechtskräftig verurteilt worden, deren DNA man am Leitstab gefunden habe.

Die BA kann gemäss Bundesstrafgericht die Untersuchung nicht einfach sistieren und somit untätig bleiben. Dies widerspreche dem Beschleunigungsgebot. Vielmehr müsse das Verfahren weitergeführt und durch Einstellung, Anklage oder Strafbefehl abgeschlossen werden. (Beschluss BB.2019.13 vom 11.09.2019)

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