Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich plant einen Mieterlass für Betroffene von Corona-Massnahmen. Gewerbetreibenden, die ihre Betriebe schliessen oder Einschränkungen hinnehmen mussten, will sie die Miete für die Monate März und April ganz oder teilweise erlassen.
Der Mieterlass gilt auch für Organisatoren periodischer Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Massnahmen nicht stattfinden konnten, wie die Kirchgemeinde am Donnerstag mitteilte. Die Entscheide wurden von der Kirchenpflege getroffen.
Da der gesamte Einnahmenverzicht voraussichtlich über 100'000 Franken betragen wird, muss die Kirchenpflege dem Kirchgemeindeparlament einen entsprechenden Rahmenkredit beantragen. Bis zum Entscheid des Kirchgemeindeparlaments bleiben die ausstehenden Mietzahlungen gestundet.
Die Kirchgemeinde will mit dieser Massnahme ein Zeichen der Solidarität setzen und ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, hiess es in der Mitteilung.
Bereits Anfang April hatte der Corona-Krisenstab der Kirchgemeinde beschlossen, allen Gewerbemietern auf Anfrage einen Aufschub der Mietzahlungen bis Ende Juni zu gewähren. Bis Ende April beantragten rund ein Dutzend Mieter mit einem monatlichen Mietertrag von etwa 23’000 Franken eine solche Stundung.
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02.05.2024
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