Ein Ambulanzjet der Rega und ein Segelflugzeug sind sich im Juni nordwestlich des Flughafens Zürich gefährlich nahe gekommen: Rund um den Flughafen ist es in den vergangenen Jahren zu ähnlichen Vorfällen gekommen - die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) schreibt von einem Sicherheitsdefizit.
Am 22. Juni war der Pilot des Segelflugzeuges vom Flugplatz Hausen am Albis zu einem Streckenflug gestartet. Im Aufwind über dem Atomkraftwerk Leibstadt entdeckte er aus Westen heranfliegend den Rega-Jet.
Dessen Besatzung, die von Bern nach Zürich unterwegs war, sah den Segelflieger ebenfalls; sie meldete dessen Höhe und die Position der Anflugleitstelle des Flughafens Zürich, ein Ausweichmanöver leitete sie aber nicht ein.
Auch wenn nichts passierte - die Annäherung der beiden Flugzeuge taxiert die Sust in ihrem am Donnerstag veröffentlichten summarischen Bericht als "schweren Vorfall". Die geringste Distanz habe horizontal rund 1060 Meter und vertikal rund 210 Meter betragen.
Da an Bord des Segelfliegers kein Transponder installiert war, hatte das Verkehrswarn- und Kollisionsverhinderungssystem (TCAS) im Rega-Jet nicht vor einer gefährlichen Annäherung warnen können, heisst es im Bericht. Zudem sei die Position des Segelfliegers für die Flugsicherung unsichtbar gewesen.
Die beiden Maschinen waren gemäss Sust-Bericht korrekt in ihren Lufträumen unterwegs; das Segelflugzeug befand sich dabei nahe an seiner oberen Luftraumgrenze, der Ambulanzjet an seiner unteren Grenze. Dadurch sei es dennoch zur gefährlichen Annäherung gekommen. Aktive Transponder bei Klein- und Segelflugzeugen würden das frühzeitige Erkennen solcher Situationen ermöglichen.
Die Sust verweist in ihrem Bericht auf ähnliche Vorfälle. So kamen sich im Juli 2016 ein Geschäftsreiseflugzeug im Anflug auf Zürich und ein Heissluftballon ohne Transponder gefährlich nahe. Und im August 2012 war es zwischen einem A340 und einem Segelflugzeug ohne Transponder zu einer Fastkollision gekommen.
Damals hatte die Sust empfohlen, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt "um die Schweizer Flughäfen herum Lufträume festlegen sollte, in denen sich ausschliesslich Luftfahrzeuge bewegen dürfen, die mit einem funktionsfähigen und eingeschalteten Transponder ausgerüstet sind". Die neuen Ereignisse liessen erkennen, dass "das durch die vorgenannte Sicherheitsempfehlung adressierte Sicherheitsdefizit immer noch gegenwärtig ist", schreibt die Sust.
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