Krankenkassenprämien Regierung präsentiert Gegenvorschlag zur Prämien-Initiative der SVP

fn, sda

22.4.2021 - 09:54

Wie viel sollen Zürcherinnen und Zürcher für die Krankenkassenprämien abziehen können? Der Regierungsrat lehnt den SVP-Vorschlag ab, präsentiert aber einen Gegenvorschlag. (Symbolbild)
Wie viel sollen Zürcherinnen und Zürcher für die Krankenkassenprämien abziehen können? Der Regierungsrat lehnt den SVP-Vorschlag ab, präsentiert aber einen Gegenvorschlag. (Symbolbild)
Keystone

Der Zürcher Regierungsrat hält deutlich höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien für eine schlechte Idee. Er lehnt die «Gerechtigkeits-Initiative» der SVP deshalb ab. Als Kompromiss stellt er aber einen Gegenvorschlag zur Debatte.

Keystone-SDA, fn, sda

Zurzeit können ledige Zürcherinnen und Zürcher maximal 2600 Franken für Krankenkassenprämien abziehen. Bei Ehepaaren sind es 5200 Franken, bei einem Kind 1300 Franken.

Die SVP-"Gerechtigkeits-Initiative» will diese Abzüge deutlich erhöhen: für Ledige auf 3600 Franken, für Ehepaare auf 7200 Franken und bei einem Kind auf 1500 Franken. Ziel sei «eine Entlastung der Steuerzahler», die Jahr für Jahr mehr für die Krankenkassenprämien zahlen müssten, so die SVP.

150 Millionen Franken Steuerausfälle

Dem Regierungsrat geht das zu weit, weil Kanton und Gemeinden so je etwa 150 Millionen Franken Steuergelder weniger einnehmen würden. Solche Ausfälle seien aktuell nicht vertretbar, teilte er am Donnerstag mit. Weil die Initiative beim Stimmvolk aber wohl gute Chancen hat und die Abzüge in den Nachbarkantonen ebenfalls höher sind, gibt es nun einen Gegenvorschlag der Regierung.

Ihr Vorschlag lautet, dass der Abzug für Ledige von 2600 auf 2900 Franken erhöht werden soll. Jener für Ehepaare von 5200 auf 5800 Franken. Beim Abzug für Kinder will die Regierung nichts ändern, weil eine Durchschnittsprämie nicht teurer sei als der Steuerabzug. Mit diesem Kompromiss müssten Kanton und Gemeinden nur 45 Millionen Franken Steuerausfälle verkraften.

Die Vorlage kommt als nächstes in den Kantonsrat. Stimmt das Parlament dem Gegenvorschlag zu und zieht die SVP ihre Initiative zurück, würde automatisch der Gegenvorschlag in Kraft treten. Zieht die SVP ihre Initiative nicht zurück, kommt es zur Abstimmung.