Blackface am Sechseläuten Regierung will sich bei Kostüm-Streit nicht einmischen

fn, sda

13.7.2023 - 15:42

Ein Mitglied der Zunft zur Kämbel, die sich als Person aus Saudi Arabien verkleidet.
Ein Mitglied der Zunft zur Kämbel, die sich als Person aus Saudi Arabien verkleidet.
Keystone/Archivbild

Weil es nicht zu seinen Aufgaben gehöre, will sich der Regierungsrat nicht zu rassistischen Kostümierungen äussern. Dies geht es einer Antwort auf einen SP-Vorstoss hervor.

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  • Der Zürcher Regierungsrat möchte sich nicht in die Kostümwahl am Zürcher Sechseläuten einmischen, da er es nicht als Aufgabe der Regierung ansieht, die Kostümierung beim Zürcher Frühlingsfest zu beurteilen.
  • Die SP stellte eine Anfrage an die Regierung, um deren Haltung zu braun oder schwarz angemalten Gesichtern zu erfahren.
  • Dies wurde durch einen rassistischen Sketch während eines privaten Zunft-Balls beim diesjährigen Sechseläuten ausgelöst, der Empörung hervorrief.

Der Zürcher Regierungsrat will sich nicht bei der Kostümwahl am Zürcher Sechseläuten einmischen. Es sei nicht Sache der Regierung, die Kostümierung am Zürcher Frühlingsfest zu beurteilen. Die SP wollte in einer Anfrage wissen, wie er sich zu braun oder schwarz angemalten Gesichtern stellt.

Ein rassistischer Sketch an einem privaten Zunft-Ball sorgte beim diesjährigen Sechseläuten für Empörung. Schwarz geschminkt, mit Kraushaarperücke und Bastrock verkleidet, in der Hand ein grosser Knochen: So spielte im April ein Teilnehmer einer privaten Zunft-Veranstaltung bei einem Sketch eine dunkelhäutige Person.

Im Publikum sassen rund 140 Gäste, darunter viele Vertreter der Wirtschaft, die den Auftritt mit Gelächter belohnten. Zusammen mit der Tatsache, dass sich die Zünfter der Zunft zum Kämbel immer noch als Araber verkleiden und braun schminken, war das für die SP Grund genug, bei der Regierung nach ihrer Haltung zu fragen.

«Sache der Strafbehörden»

Diese will sich dazu aber nicht inhaltlich äussern, wie aus der Antwort hervorgeht, die am Donnerstag publiziert wurde. Würden einzelne Bevölkerungsgruppen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung herabgesetzt oder diskriminiert, könne dies unter Umständen aber ein Strafverfahren zur Folge haben.

Dies sei Sache der Strafbehörden und Gerichte, nicht des Zürcher Regierungsrates, schreibt dieser weiter.

Staatsanwaltschaft immer noch in Vorprüfung

Ob es zumindest wegen des umstrittenen Sketches zu einem Strafverfahren kommt, ist indes nach wie vor offen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnete nach Bekanntwerden des «Bastrock»-Sketches ein so genanntes Vorabklärungsverfahren.

Dabei wird untersucht, ob es ausreichenden Tatverdacht für ein Strafverfahren gibt. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie es am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess.

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