Coronavirus – SchweizRegierungsrat ermöglicht mehr Gemeindeabstimmungen an der Urne
SDA
4.11.2020 - 17:36
Zürcher Gemeinden sollen während der Coronapandemie Abstimmungen über wichtige Geschäfte von der Gemeindeversammlung an die Urne verschieben können. Der Zürcher Regierungsrat hat dazu ein neues, zeitlich befristet Gesetz geschaffen und dem Kantonsrat vorgelegt.
Das «Gesetz über die Urnenabstimmungen in Versammlungsgemeinden während der Coronapandemie» soll Gemeindevorständen mehr Spielraum einräumen, wie die Kantonsregierung am Mittwoch mitteilte.
Gemeindevorstände sollen Geschäfte, die normalerweise in Gemeindeversammlungen entschieden werden, den Stimmberechtigten alternativ auch an der Urne zur Abstimmung unterbreiten können. Konkret sollen das Gemeindebudget und der Steuerfuss 2021 an der Urne entschieden werden können und ebenfalls die Gemeinderechnungen 2019.
Selbst wenn der Kantonsrat das vorgeschlagene Gesetz sehr rasch behandele, könnten Urnenabstimmungen über Gemeindebudgets aber frühestens am 31. Januar 2021 stattfinden, schrieb die Kantonsregierung. Der kurzfristige «budgetlose» Zustand sei jedoch angesichts der Coronapandemie ausnahmsweise hinzunehmen.
Auch «andere wichtige Geschäfte» an der Urne
Weiter sollen «auch andere wichtige Geschäfte» an der Urne entschieden werden können, wenn ein erhebliches öffentliches Interesse vorliegt. Und schliesslich sollen Vorlagen, die gemäss Gemeindeordnung in einer vorberatenden Gemeindeversammlung zu behandeln sind, direkt in die Urnenabstimmung geschickt werden können.
Der Regierungsrat komme mit dem Gesetz einem Bedürfnis der Gemeinden nach, schrieb dieser in der Mitteilung. Zwar könnten Gemeindeversammlungen weiterhin stattfinden, wenn ein Schutzkonzept vorliege. Viele Stimmberechtigte dürften unter der aktuellen Pandemie-Situation aber zögern, an Gemeindeversammlungen teilzunehmen.
Der Regierungsrat unterbreitet das neue Gesetz dem Kantonsrat zur dringlichen Beschlussfassung. Stimmt der Kantonsrat zu, soll das Gesetz möglichst bald in Kraft treten, damit am 31. Januar 2021 erstmals Urnenabstimmungen über Geschäfte der Gemeindeversammlungen stattfinden können. Das Gesetz soll zeitlich befristet bis zum 31. März 2021 gelten.
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