KriminalitätRegierungsrat muss zu Brian-Kunstprojekt Stellung beziehen
fn, sda
30.9.2021 - 13:12
Dass der junge Straftäter Brian zum Kunstprojekt wird, stösst SVP und EDU sauer auf. Die Parteien wollen vom Regierungsrat nun wissen, weshalb die Fachstelle Kultur auf die verwerfliche Idee komme, dieses Projekt auch noch mit 20'000 Franken zu unterstützen.
Keystone-SDA, fn, sda
30.09.2021, 13:12
SDA
Vergangene Woche kündigte ein Künstlerkollektiv an, den «Fall Brian» zu einem Projekt über Menschenrechte, Medien und Rassismus zu verarbeiten. Dafür wird etwa im Theater Neumarkt ein Boxring eingerichtet, weil es Brians Traum war, Profiboxer zu werden.
Mitfinanziert wird das ganze auch von Stadt und Kanton Zürich. Die Stadt zahlt 50'000 Franken, der Kanton 20'000 Franken, und dies obwohl genau der Kanton für die Haftbedingungen verantwortlich ist, die im Kunstprojekt immer wieder kritisiert werden.
Dieser Widerspruch sorgte bei der Fraktion von SVP und EDU im Kantonsrat für rote Köpfe. Wie komme die Fachstelle Kultur der Justizdirektion auf die verwerfliche Idee, für ein solches Projekt 20'000 Franken zu sprechen, schreiben sie in einer Interpellation, die am Donnerstag publiziert wurde.
«Eine Plattform für seine Gewalttaten»
Brian werde von diesem Künstlerkollektiv, für SVP und EDU eine weltfremde Aktivistengruppe, geradezu verherrlicht. Das Kunstprojekt biete Brians Gewalttaten eine Plattform und desavouiere gleichzeitig seine zahlreichen Opfer sowie den Justizvollzug.
Fachleute hatten die gesamte Inszenierung zudem in Medienberichten kritisiert, weil sie Brian darin bestärke, die Schuld immer bei anderen zu suchen. Auch zu dieser Einschätzung soll der Regierungsrat nun Stellung beziehen.
Dafür hat er zwei Monate Zeit. Die Fachstelle für Kultur und der Justizvollzug sind beide bei Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) angesiedelt.
Justizdirektion hofft auf «ethische Grundsätze»
Als das Kunstprojekt vorgestellt wurde, äusserte sich die Justizdirektion bereits in einer kurzen Stellungnahme. Auch der Justizvollzug und damit der repressive Staat müssten Gegenstand künstlerischer Auseinandersetzung sein können.
Die Justizdirektion hofft aber, dass das Projekt «ethischen Grundsätzen genügt». Mit der Freiheit der Kultur sei auch Verantwortung verbunden. Das gelte vor allem im Umgang mit verletzlichen Menschen wie einem Strafgefangenen.
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