VerkehrspolitikRegierungsrat wehrt sich gegen Rückstufung der Glattalbahn
kl, sda
8.9.2022 - 10:59
Der Bund will die Verlängerung der Glattalbahn vorerst nicht mitfinanzieren und hat das Projekt von Priorität A auf B zurückgestuft. Der Zürcher Regierungsrat beantragt nun «eindringlich», diesen Entscheid rückgängig zu machen, damit der Baustart nicht verzögert wird.
Keystone-SDA, kl, sda
08.09.2022, 10:59
SDA
Der Bund hatte im Juni die Vernehmlassung zu den Agglomerationsprogrammen der 4. Generation eröffnet. Dass die Glattalbahn-Verlängerung nicht bei den A-Projekten dabei ist, war für den Regierungsrat ein «völlig unerwarteter Entscheid», wie er damals mitteilte.
Die Rückstufung der Glattalbahn vom Flughafen nach Kloten-Industrie von Priorität A nach B sei in keiner Weise nachvollziehbar und hätte einschneidende Konsequenzen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Das Projekt habe dank umfangreicher Vorleistungen des Kantons den vom Bund geforderten Projektstand erreicht.
«Verlängerung von zentraler Bedeutung»
Die einseitige Fokussierung auf die Projektkosten greife zu kurz. Ausserdem verkenne sie die spezielle Ausgangslage hinsichtlich Verkehr, Siedlung und Hochwasserschutz in der Flughafenregion. «Die Verlängerung der Glattalbahn ist für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich von zentraler Bedeutung», schreibt der Regierungsrat. Das Verkehrssystem in der dynamisch wachsenden Region stosse bereits heute an seine Grenzen.
Ausserdem umfasse das Gesamtprojekt neben der Verlängerung der Glattalbahn auch eine Velohauptverbindung und Massnahmen zum Hochwasserschutz am Altbach. Weil alle drei Teilprojekte gemeinsam geplant und abgestimmt sind, hätte eine Verzögerung der Glattalbahnverlängerung auch negative Auswirkungen auf die beiden anderen Teilprojekte. Der Regierungsrat beantragt daher beim Bund, das Projekt auf die Priorität A hochzustufen.
Insgesamt kostet das Projekt rund 440 Millionen Franken, davon entfallen 350 Millionen Franken auf die Glattalbahn und die Velohauptverbindung. Falls es bei der Rückstufung auf Priorität B bleibt, könnte das Projekt frühestens im Agglomerationsprogramm der 5. Generation berücksichtigt werden. Es gäbe eine Verzögerung um mindestens zwei Jahre.
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