Gesundheitswesen Regierungsrat will Löhne von Ärzten an kantonalen Spitälern deckeln

SDA

9.7.2020 - 16:48

Der Zürcher Regierungsrat will die Löhne von Kaderärzten an kantonalen Spitälern auf 1 Million Franken jährlich begrenzen.
Der Zürcher Regierungsrat will die Löhne von Kaderärzten an kantonalen Spitälern auf 1 Million Franken jährlich begrenzen.
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Eine Millionen Franken pro Jahr ist genug, findet der Zürcher Regierungsrat und will den Betrag als Lohnobergrenze für Kaderärzte an kantonalen Spitälern ins Gesetz schreiben. Zusatzhonorare von Privatpatienten sollen die Ärzte an die Spitäler abliefern müssen.

Mit der Änderung des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (SPFG) sollen die Listenspitäler unter anderem zur Einführung eines Lohnsystems verpflichtet werden, bei dem sich Menge der Behandlung und Umsatz nicht wesentlich auf den Lohn auswirken, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Dadurch sollen mögliche finanzielle Anreize für die Durchführung von medizinisch nicht angezeigten Behandlungen beseitigt werden. Die Lohnobergrenze für Kaderärzte von einer Million Franken jährlich hingegen soll nicht für alle Listenspitäler, sondern nur für die vier kantonalen Spitäler gelten.

Dabei handelt es sich um das Universitätsspital Zürich (USZ), das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw).

Lohnobergrenze für alle staatsnahen Betriebe abgelehnt

Im Februar lehnte eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrats eine Motion der SP ab, die eine Lohnobergrenze von einer Million Franken jährlich an kantonalen Spitälern und anderen staatsnahen Betrieben forderte.

Die Forderung nach einer Lohnobergrenze an Spitälern erhielt zuletzt aufgrund der Debatte um verschiedene Vorkommnisse am USZ Auftrieb. Mehreren Kaderärzten werden Verfehlungen vorgeworfen, hinter denen auch finanzielle Motive vermutet werden.

Im Zentrum der Vorwürfe steht der Herzchirurg Francesco Maisano, der an der Verwendung von noch wenig erprobten Implantaten zusätzlich Geld verdient haben soll, da er an der Herstellerfirma beteiligt gewesen sein soll.

Notfall-Station nicht Pflicht für Spitäler

Gegenüber dem Vorentwurf des SPFG hat der Regierungsrat nach dem Vernehmlassungsverfahren zudem Anpassungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen.

So wurden die Regeln für das Belegarztsystem weniger restriktiv gefasst. Der Vorentwurf hätte das System praktisch verunmöglicht. Nun müssen die Spitäler lediglich sicherstellen, dass Belegärzte keine medizinisch nicht angezeigten Behandlungen durchführen.

Auch die Vorschrift, dass jedes Listenspital über eine Notfallabteilung verfügen müsse, wurde wieder gestrichen. Die Regelung hätte sich gemäss Regierungsrat kostentreibend ausgewirkt und sei für eine Versorgung der Bevölkerung mit Notfall-Leistungen nicht nötig.

Spitäler zufrieden, Parteien nur teilweise

Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) zeigte sich in einer Stellungnahme vom Donnerstag zufrieden mit den vorgeschlagenen Änderungen am SPFG. Die Vorlage ermögliche eine zukunftsgerichtete Spitalplanung- und finanzierung. Verbesserungspotenzial sieht der VZK bei der Fleixibilisierung der Leistungsaufträge. Dadurch könnten die Spitäler mittels Kooperationen besser auf Entwicklungen reagieren.

Die SVP begrüsst die Gesetzesrevision. Kostentreibende Vorgaben und Regulierungen hätten keinen Einzug in das Gesetz gefunden, schreibt sie in einer Mitteilung.

Die EVP beurteilt es positiv, dass «skandalöse Honorareskapaden einiger Kaderärzte» mit der Gesetzesrevision verhindert werden sollen.

Auch die SP begrüsst die Lohnobergrenze an kantonalen Spitälern. Bei den mengenabhängigen Honorar- und Bonusvereinbarungen hätte sie sich jedoch noch strengere Vorgaben gewünscht. Auch der «Pseudowettbewerb» zwischen den Spitälern werde nicht unterbunden. Insgesamt kommt die Partei zum Schluss, dass die «minimal invasiven Eingriffe» die Revision vorsieht, nicht ausreichen würden.

Auch den Grünen geht die SPFG-Revision zu wenig weit, namentlich im Bereich der Zusatzhonorare. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) mache einen «Knicks vor der Ärzte-Lobby».

Die FDP wiederum vermisst eine «klare Strategie». Die neue Vorlage bringe lediglich punktuelle Verbesserungen. Den Lohndeckel von 1 Million Franken jährlich lehnen die Freisinnigen ab. Dadurch werde namentlich das USZ bei der Suche nach hochqualifizierten Mitarbeitenden benachteiligt.

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